USA stoppen Strafverfolgung bei Kryptowährungen und NFTs
Die Kryptowährungsbranche muss keine Strafverfolgung der US-Bundesjustiz mehr fürchten. Laufende Anklagen werden fallen gelassen.
Symbolbild
(Bild: kitti Suwanekkasit/Shutterstock.com)
Auf Wunsch Donald Trumps stoppt das US-Bundesjustizministerium sämtliche Untersuchungen und Anklagen gegen Dienstleister im Bereich Kryptowährungen, Blockchains und NFT (Non-Fungible Tokens). Das gilt auch für Geldwäsche und andere Krypto-Dienstleistungen für Terroristen, organisierte Verbrecher und Personen auf Sanktionslisten. Das hat der stellvertretende US-Justizminister Todd Blanche auf Wunsch Donald Trumps verfügt. Erklärtes Ziel ist das Wachstum der Kryptowährungsbranche. Trump ist US-Präsident und Verkäufer einer Kryptowährung sowie von NFTs. Im Unterschied zu seinen Amtsvorgängern hat er weder seine Finanzen offengelegt, noch seine privaten Geschäfte an Treuhänder übergeben.
Wer im Bereich Kryptowährungen unlizenzierte Finanzdienstleistungen erbringt, ohne Registrierung Geldanlagen verkauft, ohne Registrierung als Makler tätig wird, oder als Dienstleister Vorschriften gegen Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche unterläuft, soll nicht verfolgt werden – außer es gibt einen Beweis, dass er die Rechtslage kannte und sie vorsätzlich verletzt hat. Solche Beweise wird es aber kaum geben, da es keine Untersuchungen mehr geben soll.
Um das sicherzustellen, werden die einschlägigen Dienststellen abgeschafft. Das zur Verfolgung von Krypto-Straftaten zuständige National Cryptocurrency Enforcement Team (NCET) des Justizministeriums ist per sofort aufgelöst. Die für Finanzstraftaten und schweren Betrug zuständige Market Integrity and Major Frauds Unit soll sich fortan mit Einwanderungsfällen und Betrug bei öffentlichen Ausschreibungen befassen.
Ignoranz schützt vor Strafe
Die US-Staatsanwaltschaft "wird Kryptowährungsplattformen, Mixer und Geldwäsche-Dienste, sowie Offline-Wallets nicht mehr für die Taten ihrer Kunden oder unwissentliche Verletzung von Vorschriften ins Ziel nehmen", schreibt Blanche in seinem Erlass. Die Kunden selbst könnten aber weiterhin verfolgt werden. Auch Personen, die Kryptospekulanten betrügen oder bestehlen, Fehler in sogenannten Smart Contracts ausnutzen, oder unzulässig in Kryptoplattformen eindringen, erhalten keinen Freifahrtschein. Da die Krypto-Dienstleister aber kaum noch Anlass haben, ihre Kunden zu identifizieren oder nach verdächtigen Transaktionen Ausschau zu halten, dürften auch die verbliebenen Fälle häufig ins Leere laufen.
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Rechtsanspruch erwächst Straftätern aus dem Erlass des Justizministeriums allerdings keiner. Täter, die sich bei der US-Regierung unbeliebt gemacht haben, könnten also doch noch strafrechtlich verfolgt werden. Hinsichtlich der fallen gelassenen Anklagen wird es auf die konkrete Form der Verfahrenseinstellung ankommen, ob der Fall später wieder aufgerollt werden könnte. Hinzu kommen mögliche Verjährungen. Für klassische Banken und Börsenmakler gilt die freie Bahn nicht, sie müssen weiterhin ihre Kunden identifizieren und gegen Terrorfinanzierung sowie Geldwäsche vorgehen.
Das Justizministerium wird sich auch an einer vom Trump angeordneten Arbeitsgruppe beteiligen, die Gesetzesvorschläge zur Förderung von "Wachstum und Nutzung digitaler Werte, Blockchains und verwandter Technik in allen Wirtschaftsbereichen" unterbreiten soll.
- Der Justizerlass
(ds)