FAQ: Smart Meter
Kosten und Nutzen, Einbaupflicht und Wunscheinbau, Regeln für Mieter und Vermieter: Wir beantworten die häufigsten Fragen zu Smart Metern.
(Bild: PPC)
Die Bundesregierung treibt den Smart-Meter-Rollout voran: Die Messstellenbetreiber müssen bestimmte Haushalte mit der Technik ausstatten, unabhängig davon hat jeder Haushalt einen Anspruch auf ein Smart Meter. Häufige Fragen zu den vernetzten Stromzählern beantworten wir im Folgenden.
Definitionssache
Was ist ein Smart Meter?
Unter einem Smart Meter versteht man in Deutschland die Kombination aus einem digitalen Stromzähler (offiziell: „moderne Messeinrichtung“) und einem Smart-Meter-Gateway. Das Gateway ist ein streng reguliertes Gerät, das nur Messstellenbetreiber einbauen dürfen. In Blogs und YouTube-Videos werden gerne auch Zähler für den Sicherungskasten (etwa von Shelly) oder WLAN-Leseköpfe für den Zähler (wie der PowerOpti oder der WattWächter) als Smart Meter bezeichnet. Wir meinen im Folgenden mit Smart Meter aber stets die Kombination aus moderner Messeinrichtung und Smart-Meter-Gateway. Auch Stromanbieter und Netzbetreiber folgen in der Regel dieser Definition.
Vorteile
Was bringt mir ein Smart Meter?
Smart Meter übertragen Stromverbrauchsdaten über das Internet an Ihren Messstellenbetreiber und ermöglichen Ihnen dadurch, dynamische Stromtarife zu nutzen. So können Sie zum Beispiel das Laden eines E-Autos in Zeiten mit niedrigem Börsenstrompreis verschieben. Außerdem können Sie Ihre Stromverbrauchsdaten online beim Messstellenbetreiber oder auch lokal im Heimnetz einsehen. Stromnetzbetreiber sammeln über das Gateway Netzzustandsdaten und können im Notfall Wallboxen und Wärmepumpen aus der Ferne drosseln, um eine Überlastung zu vermeiden. Smart Meter sind aus Sicht der Bundesregierung deshalb unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende.
Ansprechpartner
Welcher Messstellenbetreiber ist für mich zuständig?
In der Regel ist Ihr lokaler Stromnetzbetreiber auch der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber. Bei allen Fragen zu Ihrem Stromzähler und Smart Metern können Sie sich an ihn wenden. Sie haben aber auch das Recht, zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber wie Inexogy zu wechseln. Dann gelten jedoch nicht die in der Tabelle unten genannten gesetzlichen Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb.