Facebook-Scraping: Nutzer können sich ab heute Datenschutz-Klage anschließen

Betroffene des Scraping-Datenlecks bei Facebook können mit der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ihre Ansprüche prüfen lassen.

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Im Vordergrund ein Paragraphen-Symbol, im Hintergrund der Facebook-Schriftzug

(Bild: nitpicker/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Facebook-Nutzer können sich ab sofort einer Datenschutzklage anschließen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Meta eingereicht hat, nachdem Millionen Datensätze mit persönlichen Daten im Netz aufgetaucht waren. Das Bundesamt für Justiz hat nun das sogenannte Klageregister geöffnet, in dem sich Betroffene registrieren können.

Hintergrund ist ein Datenschutzvorfall, bei dem Unbekannte persönliche Daten von hunderten Millionen Facebook-Nutzern automatisiert abgegriffen hatten ("Scraping”). 2018 bestätigte das Unternehmen, dass Nutzerdaten über Facebooks Entwickler-API durch automatische Abrufe systematisch eingesammelt werden konnten. 2019 waren 419 Millionen solcher Datensätze im Internet aufgetaucht. Davon betroffene Nutzer in Deutschland können mit der Sammelklage nun ihre Ansprüche sichern.

Nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen November in einer sogenannten Leitsatzentscheidung die deutsche Rechtslage rund um den immateriellen Schadenersatz ausgerechnet am Fall Facebook-Scraping weitgehend geklärt hatte, gilt der Kontrollverlust bei Fällen wie dem massenhaften Auslesen unzureichend geschützter Daten als ausreichender Grund für einen Schadensersatz.

Grundvoraussetzung für den Klagebeitritt ist, dass 2018 oder 2019 bei Facebook öffentliche personenbezogene Daten in einem Profil hinterlegt waren. Wer diese Kriterien erfüllt, kann sich nun beim Bundesamt für Justiz der Klage anschließen.

"Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks finanziell entschädigt werden", sagt Jutta Gurkmann vom vzbv. Der Verbraucherschutzverband hatte die Klage im Dezember eingereicht, nur einen Monat nachdem der Bundesgerichtshof einem einzelnen Kläger immateriellen Schadenersatz zugesprochen hatte.

Bis zu 600 Euro pro Betroffenen halten die Verbraucherschützer für realistisch. Und das je nachdem, wie viele Daten bei dem Vorfall abgegriffen wurden: ob also neben einer Telefonnummer auch E-Mail-Adresse, Facebook-ID, Geburtsdatum, Wohnort oder Beziehungsstatus betroffen waren. Die Verbraucherschützer haben eine Hilfestellung veröffentlicht, mit der potenziell Betroffene prüfen können, ob und gegebenenfalls welche Ansprüche sie geltend machen können.

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Die sogenannte Musterfeststellungsklage wird von Verbraucherverbänden stellvertretend als zentrales Verfahren geführt und kommt für Verbraucher ohne eigenes Kostenrisiko daher. Am Ende kann ein Vergleich oder ein Feststellungsurteil stehen: Geht das Verfahren zugunsten der Kläger aus, können Betroffene anschließend in einem vereinfachten Verfahren ihre Forderungen geltend machen, wenn die Beklagte nicht freiwillig die Forderungen anerkennt.

Dieser Weg ist unabhängig von der Durchsetzung des Datenschutzrechts durch die Datenschutzaufsichtsbehörden möglich: Die irische Data Protection Commission hatte bereits 2022 eine 265-Millionen-Euro-Strafe gegen Meta wegen des Vorfalls ausgesprochen. Würden sich nun viele deutsche Facebook-Nutzer der Klage anschließen, könnte das die Kosten für Meta infolge des Datenlecks massiv in die Höhe treiben.

(vbr)