Bundesrat gegen Breitband-Vorgaben aus Brüssel

Die Länderkammer hat "erhebliche Bedenken" gegen das von der EU-Kommission im Rahmen der "Digitalen Agenda" aufgestellte Ziel einer "garantierten universellen Breitbandversorgung".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 170 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Bundesrat hat "erhebliche Bedenken" gegen die von der EU-Kommission im Rahmen der "Digitalen Agenda" aufgestellten Vorgaben für eine "garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten". Die Formulierung gemeinsamer Ziele sei zwar "grundsätzlich sinnvoll", heißt es in einer aktuellen Stellungnahme (PDF-Datei) der Länderkammer. Zuvor bedürfe es aber "einer gründlichen Bestandsaufnahme und Abwägung". Zu bedenken sei dabei vor allem, ob eine Verpflichtung aller Mitgliedstaaten "sinnvoll und zielführend ist".

Der "bessere Zugang der Europäer zum schnellen und ultraschnellen Internet" bildet einen der Schwerpunkte der Digitalen Agenda. Bis 2020 soll allen EU-Bürgern ein Breitbandanschluss mit mindestens 30 MBit/s geboten werden; die Hälfte aller Haushalte soll mit 100 MBit/s angebunden werden. Die Kommission will das unter anderem mit der Förderung von Investitionen in Glasfasernetze unterstützen.

Der Bundesrat hält dafür einen "gemeinsamen Rahmen" auf EU-Ebene aber nicht für erforderlich. Schließlich könnten "nationale Breitbandpläne" nicht von Brüssel vorgeschrieben werden, sondern lägen "in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten". Umgekehrt sei es dringend erforderlich, das Beihilferecht im Breitbandbereich zu reformieren und "wesentlich unbürokratischer und praxisnäher" zu gestalten.

Generell hält die Länderkammer eine erneute Anpassung des Regulierungsrahmens nicht für nötig, um den "Binnenmarkt für Telekommunikationsdienste" weiter zu stärken. Zunächst müsse die jüngste Novellierung des Telecom-Pakets in den EU-Staaten umgesetzt werden. Ebenfalls keinen Handlungsbedarf mehr sieht der Bundesrat bei der Frequenzpolitik, durch die mit der jüngsten Reform die durch die Abschaltung analoger Rundfunkangebote frei werdende "digitale Dividende" für breitbandige Mobilfunkdienste geöffnet wurde. (vbr)