Online-Glücksspiel aus rechtlicher Sicht: Lizenzen, Sperren und Suchtprävention
Geldspiele, bei denen nicht Geschicklichkeit entscheidet, unterliegen einer Lizenzpflicht. Bestimmungen sollen die Gefahr der Glücksspielsucht eindämmen.
(Bild: KI / Bearbeitung: c’t)
- Harald Büring
Was tut jemand, der es darauf anlegen will, sein Hab und Gut zu verspielen? In nichtdigitalen Zeiten pflegte er sich schick anzuziehen und zu einem Casino zu fahren. Oder er suchte eine Spielautomatenhalle auf, um dort unter den Augen von Aufsichtspersonen auf elektronische Pokerhände, Roulettezahlen oder Symbolkombinationen zu spekulieren. Heute sind die Schwellen zum Glücksspiel weitaus niedriger: Ein Webbrowser holt goldene Serien, Happy Combos, Superchancen und virtuelle Schatztruhen über die Datenleitung auf den PC im Arbeitszimmer.
Handy-Apps verwandeln Smartphones in mobile Glücksspielautomaten. Nicht ohne Grund hat die Gesetzgebung auch die Gefahren des kostenträchtigen Vergnügens im Blick: Glücksspielsucht ist seit 2002 als eigenständige psychische Krankheit anerkannt. Der Staat hat zudem insbesondere die Aufgabe, Minderjährige vor den Verlockungen des risikoreichen Geldspiels zu schützen.
- Online-Glücksspiele sind ohne behördliche Lizenz für Deutschland illegal; Betreiber und Teilnehmer machen sich dann strafbar.
- Eine behördliche Lizenz ist an das Einhalten der Bestimmungen im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) gebunden.
- Im Staatsvertrag spielen der Schutz von Minderjährigen sowie die Eindämmung von Spielsuchtgefahren für erwachsene Spieler eine wichtige Rolle.
Nach den Bestimmungen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) vom 29.10.2020 zwischen den 16 deutschen Bundesländern ist es grundsätzlich illegal, öffentliche Glücksspiele per Internet für deutsche Teilnehmer zu veranstalten – es sei denn, der Betreiber hat eine Genehmigung, die sein Geschäft legal macht. Wer illegale Glücksspiele veranstaltet, dem drohen gemäß § 284 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Aber auch Teilnehmer an illegalen Glücksspielangeboten machen sich strafbar: Für die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel sieht § 285 StGB Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen vor (was für einen Durchschnittsverdiener hierzulande über 16.000 Euro entspricht).
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