Regierung verteidigt Gesetz gegen Telefonwerbung

Das Gesetz soll die Möglichkeiten des Widerrufs von Verträgen verbessern, die am Telefon geschlossen wurden. Telefonische Werbeanrufe sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer zudem seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken.

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  • dpa

Die Bundesregierung hat das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung verteidigt, aber Defizite bei der Umsetzung eingeräumt. "Das neue Gesetz zeigt Wirkung, doch es muss noch konsequenter angewendet werden", sagte Verbraucherschutz-Staatssekretärin Julia Klöckner gegenüber dpa.

Klöckner forderte die Bundesländer auf, Callcentern, die systematisch gegen das Gesetz verstoßen, die Gewerbeerlaubnis zu entziehen: "Unseriösen Callcenter-Betreibern muss das Handwerk gelegt werden." Außerdem sollten die Länder Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Telefon-Betrügereien schaffen. Am heutigen Mittwoch wollen Verbraucherschützer eine Zwischenbilanz zu den Auswirkungen des Gesetzes ziehen.

Das Gesetz trat am 4. August 2009 in Kraft. Es verbessert die Möglichkeiten des Widerrufs von Verträgen, die am Telefon geschlossen wurden. Telefonische Werbeanrufe sind seither nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer zudem seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken.

Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Januar Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro gegen Callcenter und deren Auftraggeber verhängt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen zwischen Juli und Dezember 2009 trotz des Gesetzes mehr als 28.000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Wer seine Rufnummer unterdrückt, riskiert bis zu 10.000 Euro Geldbuße. (jk)