Milliardenschwere Patentklage gegen eBay

Das Online-Auktionshaus muss sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Patentverletzung und des Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen verteidigen. Dabei geht es um Verfahren zur Zahlungsabwicklung bei Internet-Versteigerungen.

vorlesen Druckansicht 127 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Auktionsriese eBay sieht sich mit einer Patentklage in Milliardenhöhe konfrontiert. Ein US-Unternehmen, das Patente für Verfahren der Zahlungsabwicklung bei Online-Auktionen besitzt, wirft eBay und einigen Tochtergesellschaften wie dem Zahlungsabwickler Paypal wissentliche Patentverletzung sowie den Diebstahl von Betriebsgeheimnissen vor und fordert Schadensersatz in Höhe von mindestens 3,8 Milliarden US-Dollar. Die Klage wurde vor einem bei Patentstreitigkeiten beliebten US-Bundesgericht in Delaware eingereicht.

Das Unternehmen Xpert Ventures hält unter anderem zwei Patente (Nr. 7,483,856 und 7,610,244), die jeweils Verfahren zur direkten Zahlungsabwicklung bei Online-Auktionen beschreiben. Die Patente wurden im Jahr 2001 beim US-Patentamt eingereicht und erst im vergangenen Jahr erteilt. Darin werden Methoden beschrieben, wie der Geldtransfer zwischen Verkäufer und dem Meistbietenden einer Auktion über eine Zwischeninstanz abgewickelt wird, die virtuelle Konten für beide Geschäftspartner führt und die Zahlung annimmt und weiterleitet.

Laut Klageschrift (PDF-Datei) haben die Erfinder hinter Xprt Ventures im Herbst 2001 einen von eBay beauftragten Patentanwalt detailliert über ihren Patentantrag informiert, um mit dem Auktionsanbieter ins Geschäft zu kommen. Stattdessen habe eBay die Informationen für ein eigenes System übernommen. Schließlich habe derselbe Patentanwalt auch versucht, ein vergleichbares Verfahren für eBay patentieren zu lassen. Das sei vom US-Patentamt unter Hinweis auf den älteren Antrag von Xprt Ventures mehrfach zurückgewiesen worden.

eBay hatte kurz nach den ersten Gesprächen damit begonnen, die Übernahme von Paypal vorzubereiten, die im Sommer 2002 abgeschlossen wurde. Die Kläger argumentieren, die Kenntnis der damals noch nicht veröffentlichten Patentanträge habe eBay die Vorteile, die ein modifiziertes Paypal für die Plattform mitbringe, erst deutlich gemacht. eBay habe zudem wissen müssen, dass die bei Paypal nötigen Modifikationen die Ansprüche aus den Patentanträgen verletzen würden.

"Es ist schon schlimm genug, einfach die Technologie von jemandem zu nehmen, aber es ist ein starkes Stück, sie in einem eigenen Patentantrag zu verwenden", erklärte Rechtsanwalt Steven Moore, der die Kläger vertritt. Allerdings kann er dem auch etwas Positives abgewinnen: Damit habe eBay immerhin die Patentierbarkeit des fraglichen Verfahrens bestätigt, heißt es in der Klageschrift. eBay hat zu den Vorwürfen bisher noch keine konkrete Stellung bezogen, hält die Klage aber für aussichtslos. (vbr)