Geographische Nummern fĂĽr Voice-over-IP
Die britische Regulierungsbehörde Ofcom hat Bestimmungen für VoIP-Anbieter veröffentlicht; eigentlich ortsgebundene Nummern dürfen im Unterschied zu Deutschland unter Voranstellung eines Präfixes beliebig vergeben werden.
Die Regulierungsbehörde Ofcom hat vorläufige Bestimmungen für Voice-over-IP-Anbieter im britischen Königreich veröffentlicht. Die Anbieter können künftig Nummern nicht nur aus dem speziellen Nummernraum 056 vergeben, sondern auch klassische geographische Nummern, die allerdings um das Präfix 01 oder 02 erweitert werden müssen. So soll auch für VoIP-Provider der klassische Nummernraum geöffnet werden, ohne dass Nummernknappheit befürchtet werden muss. Die deutsche Regulierungsbehörde hatte kürzlich die Verwendung geographischer Nummern für die Fälle verboten, dass der Ortsbezug bei der Vergabe verletzt wird.
Der britische Regulierer räumte dagegen die grundsätzlich "nomadische Natur" der VoIP-Angebote ein, Rufumleitungen ermöglichten aber auch schon bei klassischer Telefonie die Aufhebung des Ortsbezuges. Auf der Basis der ersten VoIP-Konsultation der Ofcom vom Frühjahr hat man jetzt entschieden, geographische Nummern für alle neuen Sprachdienste zu erlauben. Den Anbietern steht dabei relativ offen, welche Nummern sie ihren Kunden anbieten. Es sei durchaus auch möglich, dass VoIP-Anbieter auf Mehrwertdienste-Nummern zurückgreifen, denn eine Aufteilung der Gesprächsgebühren zwischen Anbieter und Kunde gibt es im Nummernraum 056 nicht.
Eine Verpflichtung zur Einrichtung von Notruffunktionen soll VoIP-Anbietern -- die Ofcom spricht übrigens von Voice over Broadband (VoB) -- zunächst nicht zwangsläufig auferlegt werden. Anders als zunächst geplant sollen die Anbieter aber auch nicht dadurch von einer Einrichtung des Notrufs abgeschreckt werden, dass sie dann automatisch als klassische Telefonanbieter -- so genannte Public Available Telefony Services (PATS) -- eingestuft werden und damit entsprechenden regulatorischen Verpflichtungen wie etwa Überwachungsmöglichkeiten unterliegen. Allerdings lockt mit dem PATS-Status auch die Nummernportabilität: Ohne PATS-Status keine Teilnahme am Portierungsverfahren. Die Abgrenzung und eine Differenzierung der Regulierungsregime zwischen PATS und den elektronischen Kommunikationsservices (ECS) ist auch ein Hauptthema einer Anhörung innerhalb der EU. Bei der Ofcom hat man sich -- unter Vorbehalt künftiger Schritte innerhalb der EU -- erst einmal dafür entschieden, den Anbietern viel Spielraum für neue Angebote zu eröffnen.
Dabei gelte es allerdings, betont die Ofcom, "eine Balance zwischen den richtigen Bedingungen für die neuen Sprachanbieter und Markteinsteiger auf der einen Seite und den Informationsmöglichkeiten der Verbraucher auf der anderen Seite herzustellen, damit diese von den neuen Diensten auch tatsächlich profitieren können". Daher sind Verbraucherschutzfragen und Fragen dazu, wie die Kunden optimal informiert werden können, wesentlicher Bestandteil einer zweiten Konsultation, die die Ofcom zusammen mit ihrem ersten Regulierungspaket zu VoIP veröffentlicht hat. Dem Verbraucher soll eine FAQ und eine kurze, einführende Broschüre zu "Neuen Sprachdiensten" eine Beteiligung an der Konsultation erleichtern. (Monika Ermert) / (jk)