EU: Einigung auf neues elektronisches Einreisesystem

Elektronisch, biometrisch, kontrolliert: Ein neues Einreisesystem soll kĂĽnftig alle Bewegungen von Nicht-EU-BĂĽrgern im Schengen-Raum dokumentieren.

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Hinweisschild zur Zollkontrolle bei der Einreise in die EU auf einem Flughafen.

(Bild: Oliver Hoffmann/Shutterstock.com)

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  • dpa

Um irreguläre Migration besser zu kontrollieren, will die EU den Weg für ein neues elektronisches Einreisesystem freimachen. Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten verständigten sich in Brüssel auf einen schrittweisen Start des sogenannten Entry/Exit-Systems (EES), hieß es in einer Mitteilung. Das System soll künftig automatisch erfassen, welche Nicht-EU-Bürger in einen EU-Mitgliedstaat ein- oder ausreisen – mit biometrischen Daten wie Fingerabdrücken und Gesichtsbildern.

Mit dem neuen Einreisesystem soll irreguläre Migration besser kontrolliert und Identitätsbetrug erschwert werden. Die Datenbank soll unter anderem anzeigen, ob Personen sich länger als erlaubt im Schengenraum aufhalten. Mitgliedstaaten sollen künftig in Echtzeit auf Reisedaten und Aufenthaltsstatus von Drittstaatsangehörigen zugreifen können.

Vorgesehen ist eine Einführungsphase über sechs Monate: In den ersten zwei Monaten dürfen die Staaten das System noch ohne biometrische Daten betreiben. Ab dem dritten Monat sollen mindestens 35 Prozent der Grenzübertritte über das neue System laufen. Die vollständige Umstellung soll spätestens nach einem halben Jahr erfolgen. Bis dahin wird weiterhin zusätzlich manuell gestempelt.

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Der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner betonte, dass das Einreisesystem dabei helfen solle, bestehende Lücken zu schließen. "Zum ersten Mal werden wir über vollständige, zuverlässige Echtzeitinformationen darüber verfügen, wer den Schengen-Raum betritt und verlässt", sagte er in einer Mitteilung.

Ein konkretes Startdatum für das neue System steht noch nicht fest – dafür ist laut Mitteilung der EU-Staaten ein gesonderter Beschluss der Kommission notwendig. Die nun erzielte Einigung muss noch formell vom Rat und dem Parlament bestätigt werden.

(mho)