BGH will Perlentaucher-Urteil Ende September verkünden

Am Donnerstag fand vorm Bundesgerichtshof die mündliche Verhandlung zum Urheberrechtsstreit zwischen dem Online-Angebot und der "Süddeutschen Zeitung" sowie FAZ statt. Für den Vorsitzenden Richter ist die Sache "durchaus offen".

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  • dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sein Urteil im Streit um die kommerzielle Weiterverwertung von Literaturkritik-Kurzfassungen im Web am 30. September verkünden. Dies teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Süddeutsche Zeitung haben das Online-Angebot Perlentaucher auf Unterlassung verklagt. "Perlentaucher" hat in der Vergangenheit Kurzzusammenfassungen von Literaturkritiken im Internet verbreitet und an die Online-Buchhändler amazon.de und buecher.de weiterverkauft. Die beiden Zeitungsverlage wenden sich gegen diese Verwertung ihrer Rezensionen.

Der Vorsitzende Richter des I. BGH-Zivilsenats, Joachim Bornkamm, äußerte am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung zwar ein "Unbehagen", dass mit den Online-Zusammenfassungen der Zeitungstexte Geld verdient werde, betonte aber zugleich: "Die Sache ist durchaus offen." Die Vertreterin der Verlage hatte in der Verhandlung kritisiert: "Das ist ein Geschäftsmodell, das die urheberrechtlichen Leistungen der Autoren zunichtemacht." Die weitgehend wörtliche Übernahme von einprägsamen und fantasievollen Formulierungen könne nicht als eigenständige urheberrechtliche Leistung angesehen werden. Aus Sicht des "Perlentaucher"-Anwalts ähneln die "Abstracts" dagegen einer Inhaltsangabe und sind eine "neue schöpferische Gestaltung".

Das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt hatten die Klagen der Zeitungen abgewiesen – Urheberrechte seien nicht verletzt. Die "Abstracts" seien als freie Benutzungen der Originalrezensionen zulässig. (anw)