EU-Kommission treibt neue EU-weite Vorratsdatenspeicherung voran

Für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung sind laut der EU-Kommission Metadaten nötig. Vor einer potenziellen neuen Gesetzesinitiative holt sie Meinungen ein.

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(Bild: Sashkin/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu einer Neuauflage der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung gestartet. Sie geht dabei davon aus, dass eine solche Initiative prinzipiell dringend erforderlich ist. Nur die Umsetzungsform ist der Brüsseler Regierungsinstitution zufolge noch offen. Interessierte können bis zum 18. Juni dazu Stellungnahmen abgeben.

Zur Begründung heißt es: "Um Straftaten wirksam bekämpfen und verfolgen zu können", benötigen Polizei- und Justizbehörden möglicherweise Zugang zu bestimmten Verbindungs- und Standortdaten von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste. Wenn die Provider nicht ausdrücklich verpflichtet seien, solche Nutzerspuren für einen angemessenen und begrenzten Zeitraum aufzubewahren, könnten sie für die Strafverfolgung verloren sein.

"Derzeit gibt es keinen EU-weiten Rechtsrahmen in diesem Bereich", schreibt die Kommission in einer zugleich veröffentlichten Folgenabschätzung. Was sie verschweigt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine frühere EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schon vor Jahren für nichtig erklärt und seine einschlägige Rechtsprechung mit der Zeit nur teilweise – etwa mit Blick auf IP-Adressen – gelockert. Die Luxemburger Richter betonen immer wieder, dass ein solches grundrechtsrelevantes Ermittlungsinstrument auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden müsse.

Die meisten Mitgliedstaaten haben laut der Kommission einschlägige nationale Rechtsvorschriften, die aber nicht einheitlich seien. Die fehlende Harmonisierung werde von der Polizei, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden "als erhebliche Herausforderung für nationale Strafverfahren" bei online sowie offline begangenen Rechtsverstößen genannt und behindere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der EU.

Die umstrittene hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten habe die Annahme eines EU-Rahmens für das anlasslose Protokollieren von Nutzerspuren empfohlen, hebt die Exekutivinstanz hervor. Sowohl Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) als auch EU-Länder hätten wiederholt herausgestellt, dass ein rechtmäßiger und wirksamer Zugriff auf Metadaten zu Strafverfolgungszwecken zu gewährleisten sei. In ihrer europäischen Strategie für die innere Sicherheit habe sich die Kommission zudem selbst verpflichtet, noch in diesem Jahr einen Fahrplan für das weitere einschlägige Vorgehen vorzulegen.

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"In einer digitalen Gesellschaft sind elektronische Beweismittel für die meisten strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung", ist dem Sondierungspapier zu entnehmen. Teilnehmerinformationen, Sende- und Empfangsdaten einer Nachricht, Standort des Geräts, Datum, Uhrzeit, Dauer, Größe oder andere Interaktionsarten, aus denen der Inhalt der Kommunikation nicht hervorgehe, könnten für die Identifizierung oder Lokalisierung von Verdächtigen und Opfern von Straftaten sowie allgemein für die Aufklärung wichtig sein.

Das Hauptziel ihrer Initiative bestehe darin, die Verfügbarkeit bestimmter Kategorien von Metadaten für die Strafverfolgung sicherzustellen, legt die Kommission dar. Dabei müssten "die EU-Standards für den Schutz der Grundrechte, die Cybersicherheit und die Integrität des EU-Marktes geachtet und gewahrt werden". Infrage kämen daher etwa "unverbindliche Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Behörden" und Diensteanbietern wie gemeinsame Standards oder Leitlinien zu "Mindestspeicherfristen für Teilnehmerdaten und IP-Adressen mit Zeitstempel". Weitergehende gesetzgeberische Schritte zum Festlegen verbindlicher Anforderungen an alle Anbieter von Diensten für elektronische Kommunikation schließt die Regierungsinstitution nicht aus.

(nen)