Zugang zu Abo-Inhalten versperrt: Verbraucherzentrale mahnt Disney+ ab
Die Verbraucherzentrale NRW hat Disney+ abgemahnt: Der Streaming-Dienst habe im Rahmen seiner Preiserhöhungen den Zugang zu Abo-Inhalten versperrt.
(Bild: Shutterstock.com/Ivan Marc)
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Disney+ abgemahnt: Der Streaming-Dienst habe im Rahmen vergangener Preiserhöhungen den Zugriff auf abonnierte Inhalte blockiert, um Nutzer zu einer Entscheidung zu zwingen. Disney hat laut der Verbraucherzentrale NRW infolge der Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben und muss bei möglichen künftigen Preiserhöhungen anders vorgehen.
Den Verbraucherschützern geht es um einen Pop-Up, den Bestandskunden in den Apps von Disney zu sehen bekamen. Über diesen Pop-Up wurden Nutzer kurz vor Auslauf ihres Abo-Zeitraums über die bevorstehende Preiserhöhung informiert. Kunden mussten sich entscheiden, ob sie der Preiserhöhung zustimmen oder ihren Vertrag kündigen möchten.
Aus Sicht der VerbraucherschĂĽtzer war dieses Vorgehen problematisch, weil sich das Pop-Up sich nicht schlieĂźen lieĂź, bis eine Entscheidung getroffen wurde. Insofern hat Disney laut Argumentation der VerbraucherschĂĽtzer aktiven Abonnenten den Zugriff auf ihre bezahlten Abo-Inhalte verwehrt und sie unter Entscheidungsdruck gesetzt.
Nutzer mĂĽssen zustimmen
Dass Disney seine Nutzer mit einem solchen Pop-Up über eine anstehende Preiserhöhung informierte, ist nachvollziehbar. Denn in Deutschland dürfen Abopreise nicht einseitig erhöht werden. Heißt: Streaming-Dienste wie Disney+ benötigen die explizite Zustimmung des Nutzers, um bei einem aktiven Abonnement den Preis zu erhöhen. Klauseln in den AGB, die diese Pflicht etwa bei Netflix und Spotify aushebeln sollten, haben Gerichte für unrechtmäßig erklärt.
In der Praxis müssen Streaming-Dienste also die Erlaubnis für eine Preiserhöhung einholen. In der Regel informieren die Betreiber ihre Kunden darüber per Mail-Benachrichtigungen. Reagiert ein Nutzer darauf nicht, wird das allerdings als Widerspruch ausgelegt. In diesem Fall werden Abonnements zum Ablauf des Abo-Zeitraums gekündigt.
Mails lassen sich aber leicht ignorieren. Mit dem Pop-Up in den Apps wollte Disney seine Nutzer offenbar explizit auf ihre Situation hinweisen. Allerdings hätte der Streaming-Dienst nach Auslegung der Verbraucherschützer dafür sorgen müssen, dass sich diese Infotafel schließen lässt.
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"Verbraucher:innen dürfen nicht durch technische Barrieren dazu gedrängt werden, Vertragsänderungen zu akzeptieren", kommentierte Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, die erwirkte Unterlassungserklärung. "Der Zugang zu bereits bezahlten Leistungen darf nicht an die Zustimmung zu neuen Bedingungen gekoppelt werden."
(dahe)