Ex-Meta-Manager: Opt-in für Urheber "würde generative KI töten"
Die Zustimmung zur Nutzung der eigenen Werke für das KI-Training vorab wäre der Todesstoß für generative KI, sagt der Politiker und Ex-Meta-CPO.
(Bild: Peshkova / shutterstock.com)
Müssten KI-Unternehmen Künstler vorab fragen, ob sie deren Werke für das KI-Training nutzen dürften, wäre das nach Meinung von Nick Clegg das Ende der KI-Industrie. Ein Opt-out hingegen hält der ehemalige Politiker und Ex-Meta-Kommunikationschef für machbar und auch richtig. Clegg hat das am Rande der Präsentation seines neuen Buches gesagt.
Ein Opt-In sei einfach nicht machbar, so Clegg. Es seien schlicht viel zu viele Daten, die für das Training genutzt würden, um nach der Erlaubnis jedes einzelnen Werkes zu fragen. Allerdings verlangten zahlreiche Künstler und Urheber genau das. Und nicht nur die, auch die Politik überlegt, ob es solche Bedingungen geben kann. In Großbritannien soll das Urheberrecht zugunsten der KI-Unternehmen gelockert werden. Der Vorschlag besagt, dass Werke für das KI-Training ohne die vorherige Nachfrage genutzt werden dürfen. Es sieht einen aktiven Widerspruch vor.
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Das Problem, das viele Künstler sehen: Man könne kaum wissen, wer alles die Inhalte nutzen will, und so auch kaum verhindern, dass wirklich alle potenziellen Nutzer daran gehindert werden. Zahlreiche Künstler wie Paul McCartney, Elton John, Ed Sheeran und Dua Lipa, aber auch Designer, Journalisten und weitere Kreative haben protestiert. Sie sprechen von Diebstahl, wenn KI-Anbieter ihre Werke ohne Zustimmung nutzen.
Clegg sagt laut der Times allerdings, sollte es den KI-Anbietern verboten werden, die Inhalte zu nutzen, könnte das die KI-Industrie eines ganzen Landes über Nacht töten. Andersherum sagen die Künstler, KI könne eine ganze Kreativbranche ans Ende bringen. Die Protest-Musiker aus Großbritannien haben ein stilles Album aufgenommen. Sie sagen, das wäre dann bald zu hören, Stille in Tonstudios.
Auch private Daten werden genutzt
Auch die Nutzung der Daten von privaten Personen ist fragwürdig. Meta möchte etwa alle öffentlichen Beiträge der Menschen nutzen, die auf den eigenen Plattformen angemeldet sind. Auch hier gibt es eine Art Opt-out, nämlich über ein Widerspruchsformular in den Einstellungen. Dass dieses Vorgehen mit den hiesigen Datenschutzbestimmungen in Einklang steht, hat sowohl die irische Datenschutzbehörde als auch das Oberlandesgericht Köln bestätigt. Letztere lehnten einen Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW ab.
Gleichwohl nutzt nicht nur Meta die öffentlichen Beiträge. Auch OpenAI betont etwa immer wieder, dass sie alle frei verfügbaren Daten aus dem Internet nutzen – dazu würden auch öffentliche Beiträge von Facebook und Instagram gehören.
(emw)