Richter prüft Einschränkungen für Googles KI-Strategie im Kartellverfahren

Im US-Kartellverfahren um die Internetsuche stehen mögliche Konsequenzen für Googles Position im KI-Wettlauf im Fokus des Richters.

vorlesen Druckansicht 2 Kommentare lesen
App von Chrome in Nahaufnahme

(Bild: 2lttgamingroom/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis
close notice

This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Im US-Kartellverfahren gegen Google hinterfragt Bezirksrichter Amit Mehta, wie weit er gehen sollte, um Googles Monopol bei der Internetsuche einzuschränken. Dabei steht auch zur Debatte, ob Google in seiner Fähigkeit eingeschränkt werden soll, mit seinem KI-Produkt Gemini gegen Konkurrenten wie ChatGPT anzutreten.

„Wir konzentrieren uns so stark auf Generative KI, weil sie der neue Zugangspunkt für die Suche ist“, erklärte Justizministeriumsanwalt David Dahlquist während der Schlussplädoyers im Kartellverfahren gegen Google. „Sie ist ein Tor zur Suche“, zitiert das Wall Street Journal ihn weiter.

Das US-Justizministerium, das die Klage im Jahr 2020 einreichte, fordert weitreichende Maßnahmen. Google soll demnach gezwungen werden, seinen Chrome-Browser zu verkaufen. Zudem soll dem Unternehmen untersagt werden, Apple weiterhin dafür zu bezahlen, als Standard-Suchmaschine voreingestellt zu sein. Zudem soll das Unternehmen verpflichtet werden, Suchdaten mit Wettbewerbern zu teilen.

Diese ungewöhnlich harten Auflagen seien durch einen Rechtsstandard gerechtfertigt, der vor über 20 Jahren im Verfahren gegen Microsoft geschaffen wurde, argumentiert das Justizministerium laut Wall Street Journal.

Googles Anwalt John Schmidtlein widersprach: Die Regierung habe den erforderlichen Beweisstandard für solch drastische Maßnahmen nicht erfüllt. Das Justizministerium habe nicht nachgewiesen, dass Googles Exklusivverträge mit Geräteherstellern wie Apple der Hauptgrund für die Aufrechterhaltung des Monopols seien.

Das Gericht erwägt, Googles Zahlungen an Apple einzuschränken, was die Art und Weise verändern könnte, wie Google in Safari eingebettet ist. Seine Entscheidung könnte künftige Vereinbarungen zwischen Apple, Google und anderen Unternehmen beeinflussen, insbesondere hinsichtlich der Präsentation von KI-Optionen auf dominanten Plattformen.

Google zahlt derzeit Schätzungen zufolge etwa 20 Milliarden US-Dollar jährlich an Apple, um als Standard-Suchmaschine im Safari-Browser voreingestellt zu sein. Der Fall könnte Apples Jahresgewinn um Milliarden US-Dollar schmälern, berichtet das Wall Street Journal.

Laut Gerichtsaussagen zahlt der Suchmaschinenriese inzwischen auch an Samsung und Motorola, um Gemini auf deren Geräten vorzuinstallieren oder zu integrieren. Das Justizministerium sieht darin den Versuch, die nächste Generation der Internetsuche zu monopolisieren, und fordert ein Verbot.

Die Alphabet-Aktie fiel zwischenzeitlich, nachdem ein Apple-Manager vor Gericht ausgesagt hatte, dass Google-Suchen in Safari zum ersten Mal seit zwei Jahrzehnten zurückgegangen seien. Er deutete auch an, dass Apple wahrscheinlich innerhalb des nächsten Jahres KI-Optionen wie ChatGPT oder Perplexity in Safari anbieten werde.

Google erklärte in einem Blogbeitrag, dass die Gesamtzahl der Suchanfragen gestiegen sei.

Das Justizministerium drängt darauf, jüngeren Unternehmen wie OpenAI Zugang zu Suchdaten zu verschaffen, die Google unter den vorgeschlagenen Auflagen teilen müsste. Diese Unternehmen benötigten diese Daten, um effektiv mit Gemini konkurrieren zu können.

Richter Mehta hinterfragte, ob KI-Unternehmen, die keine traditionellen Suchmaschinen aufbauen wollen, Zugang zu Googles wertvollen Daten erhalten sollten. „Es scheint mir, dass Sie diese andere Technologie in diese Definition eines allgemeinen Suchmaschinenmarktes einbringen wollen, die meiner Meinung nach nicht ganz passt“, sagte der Richter laut Wall Street Journal.

Videos by heise

Das Gericht stellte zahlreiche weitere Fragen und ließ nicht erkennen, in welche Richtung es tendiert. Der Richter fragte beide Seiten nach neuen Ideen und warf die Möglichkeit auf, ein Verbot von Googles Zahlungen an Gerätehersteller wie Apple von einem Scheitern anderer Maßnahmen abhängig zu machen.

Er fragte auch, ob die erzwungene Veräußerung von Chrome „etwas sauberer und etwas eleganter“ wäre als andere Maßnahmen zur Verbesserung des Suchwettbewerbs. Schmidtlein, Googles Anwalt, entgegnete, dass die potenziellen Schäden durch einen Verkauf von Chrome die spekulativen Vorteile überwiegen würden.

Sundar Pichai, CEO von Googles Mutterkonzern Alphabet, sagte aus, dass Google hofft, bis Mitte dieses Jahres eine Vereinbarung zur Integration von Gemini mit Apple abzuschließen. Diese würde es dem iPhone-Hersteller ermöglichen, Gemini zur Beantwortung von Nutzeranfragen einzusetzen. Apple bietet diese Option bereits mit OpenAIs ChatGPT an.

Richter Mehta plant, im August ein Urteil zu fällen. Google, das derzeit einen Marktanteil von rund 90 Prozent bei Online-Suchen hält, hat angekündigt, gegen die Entscheidung des Richters Berufung einzulegen.

(tho)