Smart-TV: Voller Funktionsumfang nur mit Zugeständnissen

Apps am Smart-TV starten erst, wenn man sich den Bedingungen des TV-Herstellers unterwirft. Auch weitere Funktionen bröseln ohne solche Konzessionen weg.

Artikel verschenken
vorlesen Druckansicht 51 Kommentare lesen

(Bild: Bild: Ulrike WeiĂź/heise medien)

Lesezeit: 10 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die Smart-TV-Hersteller feilen eifrig an ihren Geräten und entwickeln immer neue Funktionen, von denen jedoch so manche den Interessen der Kunden widersprechen. So werden viele Fernseher zwar als intelligente Alleskönner angepriesen, sie erweisen sich in der Praxis aber als nur bedingt schlau. Denn um den vollen Funktionsumfang zu bekommen, müssen ihre Nutzer vom Start weg und auch im späteren Betrieb einige Kompromisse eingehen. Etwa beim Datenschutz: Wer sichergehen will, dass das TV-Gerät gar keine Daten verschickt, darf es nicht ins Internet bringen. Doch ohne Internetzugang wird aus dem schlauen Fernseher ein dummes Display.

Das dumme Ding kann dann nur TV-Signale mit dem eingebauten Tuner empfangen und die Inhalte externer Zuspieler über HDMI wiedergeben. Die Mediatheken der Fernsehsender bleiben versperrt, ebenso sämtliche Apps des Smart-TV, Videovorschläge oder Sprachsteuerung, und man kann auch keine Medien vom Smartphone auf den großen Schirm schieben.

Enshittification: Nachteilige Produktentwicklung

Wer ein Smart-TV kauft, möchte daran jedoch ohne zusätzliche Hardware von verschiedenen Quellen Videos streamen, Bilder aus der Foto-Cloud anschauen oder das Gerät per Sprache oder vom Smartphone aus steuern. Das alles gelingt erst, wenn man zumindest den AGB des TV-Herstellers zustimmt und sich bei ihm oder dem Herausgeber des TV-Betriebssystems registriert.

Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels "Smart-TV: Voller Funktionsumfang nur mit Zugeständnissen". Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.

Immer mehr Wissen. Das digitale Abo fĂĽr IT und Technik.