Ă–kodesign-Verordnung: Nutzer sollen Smartphone-Displays nicht selbst tauschen
Die Ökodesign-Verordnung der EU ist am 20. Juni in Kraft getreten. Kurz zuvor hat die EU eine Änderung vorgenommen, die Nutzern den Displaytausch verwehrt.
Reparatur eines Smartphones.
(Bild: BublikHaus/Shutterstock.com)
Kaufen ja, ersetzen nein: Die EU hat eine Korrektur der Ă–kodesignverordnung vorgeschlagen, die Nutzern den Austausch eines defekten Smartphone-Bildschirms mit einfachen Werkzeugen verwehrt. Dies war jedoch in der ursprĂĽnglichen Fassung aus dem Jahr 2023 vorgesehen.
Mit der neuen Ă–kodesignverordnung verpflichtet die EU Hersteller von Smartphones, Tablets und weiteren Produkten dazu, diese nachhaltiger und reparierbarer zu gestalten. Unter anderem mĂĽssen Smartphones, die ab dem 20. Juni 2025 auf den Markt kommen, fĂĽnf Jahre Softwareupdates ab Verkaufsende erhalten und ein Energielabel besitzen, das nicht nur ĂĽber die Laufzeit, sondern auch ĂĽber die Reparierbarkeit und weitere Faktoren informieren soll.
Wenige Reparaturen durch Nutzer möglich
Unter anderem schreibt die Verordnung vor, dass Hersteller professionellen Reparaturwerkstätten insgesamt 15 Arten von Ersatzteilen bereitstellen müssen. Konsumenten und Reparaturinitiativen wie Reparatur-Cafés erhalten Zugriff auf lediglich fünf Teile. Jedoch fehlen in der Liste relevante Komponenten wie Kameraelemente und Audioanschlüsse. Zudem müssen Hersteller, die bestimmte Haltbarkeitsschwellen für Akkus einhalten, Verbrauchern keine Batterien zur Verfügung stellen.
Ursprünglich sollten auch Bildschirme zu den Komponenten gehören, die nutzerseitig ausgetauscht werden können sollten. Diese Option hatte die EU jedoch wenige Wochen vor dem Inkrafttreten durch einen "Corrective Act" gestrichen.
Videos by heise
EU weicht Reparaturvorgaben ein wenig auf
Die Änderung, die nur noch der Annahme durch die Kommission bedarf, sieht vor, dass Bildschirme zwar weiter auch an Endnutzer verkauft werden sollen. Es sei aber nicht erforderlich, dass Hersteller ihre Geräte so entwickeln, dass Bildschirme von Nutzern mit einfachen Werkzeugen ausgetauscht werden können. Für den Bildschirmtausch müssen Konsumenten weiterhin eine professionelle Reparaturwerkstatt aufsuchen, die über entsprechende Werkzeuge verfügt.
Durch diese Korrektur dürfte es weiterhin wenige Smartphones geben, die umfangreich vom Nutzer repariert werden können. Hersteller dürften sich über diese Anpassung der Vorgabe in der letzten Minute freuen, da es für sie weniger Entwicklungsaufwand bedeutet, Smartphones leichter reparierbar zu machen.
Besonders für Geräte, die einen hohen Schutz gegen das Eindringen von Wasser und Staub besitzen, wäre die Möglichkeit eines einfacheren Bildschirmaustauschs womöglich eine Herausforderung. Denn solche Geräte sind in der Regel mit speziellen Dichtungen versehen.
Trotz der nachträglichen Aufweichung kann das neue Ökodesign als eine Entwicklung in die richtige Richtung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt betrachtet werden. Wie Hersteller diese umsetzen, bleibt indes abzuwarten.
Right-to-Repair-Aktivisten sehen indes noch weiteren Verbesserungsbedarf. Denn Hersteller können einzelne Komponenten weiterhin softwareseitig einem bestimmten Gerät fest koppeln – eine Praxis, die besonders bei Apple-Geräten üblich ist. Zudem gebe es keine Vorgaben für Ersatzteilpreise, sodass Hersteller teils horrende Preise für einen Bildschirm oder andere Komponenten verlangen.
(afl)