iVisa.com: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke bei UK-Reisegenehmigung

Großbritannien-Reisende sollten die elektronische Reisegenehmigung nur auf der offiziellen Seite beantragen, raten Verbraucherschützer. Sonst drohe Wucher.

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Cartoon-Illustration eines in leichtem Wind hängenden Union Jack auf einer Fahnenstange

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Seit April benötigen EU-Bürger eine elektronische Reisegenehmigung, um nach Großbritannien oder Nordirland reisen zu dürfen. Antragsteller sollten aufpassen, mahnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Anträge sind sowohl auf der offiziellen Regierungsseite für die Electronic Travel Authorisation (ETA) möglich als auch bei online werbenden Dienstleistern. Dort laufe die Beantragung zwar ähnlich, warnen die Verbraucherschützer, doch berechne beispielsweise iVisa.com mit rund 100 Euro etwa fünfmal so viel.

Mehrwert erhielten Nutzer trotz des satten Aufschlags nicht, warnt die Verbraucherzentrale. Widerruf sei meist unmöglich, sobald die Daten übermittelt worden seien. Reisende sollten solche Online-Services daher nicht nutzen. Die Beantragung über die offizielle Seite oder App koste etwa 19 Euro.

Die britische Regierung spricht von bis zu drei Werktagen Bearbeitungszeit für die Prüfung. Meistens geht es deutlich schneller. Britische ETA sind zwei Jahre lang gültig, auch für mehrere Reisen.

Das trickreiche Geschäftsmodell ist nicht neu: Seit Langem gehen bei den Verbraucherzentralen Beschwerden zu Anbietern ein, die Online-Services mit hohem Preisaufschlag weitervermitteln. Betroffen sind Dienste wie Nachsendeaufträge, diverse Behördenverfahren, Adressänderungen bei der Rundfunkgebührenzentrale und Schufa-Auskünfte.

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Bei ETA-Zwischenhändlern – auch für andere Länder – kommt zu den hohen Kosten noch Missbrauchsgefahr hinzu. Schließlich müssen bei der Beantragung sensible Daten wie ein Foto des Reisepasses und Kreditkartendaten übermittelt werden. Polizeistellen haben bereits gewarnt vor Betrugs- und Phishing-Seiten rund um ETAs.

(ds)