Tagfahrlicht: genügt im Tunnel nicht
- ssu
Verkehrszeichen 327
(Bild: Bundesverkehrsministerium)
Wer ein Auto mit Tagfahrlicht besitzt, muss dennoch bei Tunneldurchfahrten das Abblendlicht einschalten. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 10 Euro, kommt es zu einer Gefährdung, sind 15 Euro fällig und bei aus der fehlenden Beleuchtung resultierenden Sachbeschädigung sogar 35 Euro. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin.
Die Beleuchtung diene nicht nur dazu, selbst besser sehen zu können – man werde vor allem auch von anderen Verkehrsteilnehmern leichter wahrgenommen, erläutert der Club. Die Abblendlicht-Pflicht besteht in Deutschland in allen Durchfahrten, vor denen ein quadratisches, blaues Verkehrsschild mit Tunnelsymbol („Verkehrszeichen 327“) steht. (ssu)