Web-Sperren in Pennsylvania verfassungswidrig

Die Umsetzung des Internet Child Pornography Act of Pennsylvania schränkt nach Auffassung eines Bundesgerichts das Recht auf freie Meinungsäußerung über Gebühr ein.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der US-Bundesstaat Pennsylvania darf lokale Internet-Provider nicht mehr dazu zwingen, Web-Sperren gegen Kinderpornografie einzusetzen. Ein entsprechendes Gesetz, der Internet Child Pornography Act of Pennsylvania – das einzige dieser Art in den USA – wurde von einem Bundesgericht als verfassungswidrig eingestuft. Das Gesetz hatte die im Bundesstaat ansässigen Provider verpflichtet, Sperrungsverfügungen der Justizbehörden umzusetzen. Diese wurden verschickt, wenn der Verdacht bestand, dass auf Internet-Seiten kinderpornografische Inhalte zu finden waren. Die Provider mussten daraufhin innerhalb von fünf Tagen die IP-Adressen der bemängelten Seiten für alle Kunden in Pennsylvania sperren, andernfalls drohten Geld- und Haftstrafen.

Das Center for Democracy and Technology (CDT) hatte zusammen mit der American Civil Liberties Union (ACLU) und einem Internet-Provider gegen das Vorgehen der Behörde geklagt. Sie bemängelten, dass auch viele Seiten von den Sperren betroffen seien, die überhaupt nichts mit Kinderpornografie zu tun haben. "Das Web-Blockaden-Gesetz richtet wenig gegen Kinderpornografie aus, verstößt aber in großem Ausmaß gegen den ersten Verfassungszusatz", argumentierte CDT-Vorstand Alan Davidson. Statt die Kinderpornografie schlichtweg zu verstecken, sollten die Gesetzeshüter das Problem an der Quelle anfassen und die Kriminellen verfolgen, die Kinderpornografie herstellen und verbreiten.

Bundesrichter Jan E. Dubois begründete die Entscheidung damit, "dass dieses Gesetz nicht umgesetzt werden kann, ohne das Recht auf freie Meinungsäußerung über Gebühr einzuschränken". Neben einer Unvereinbarkeit mit dem First Amendment der US-Verfassung verstoße das Gesetz zudem gegen zwischenstaatliche Handelsgrundsätze. "Die Blockade hatte Einfluss auf die globale Netzkommunikation", erläuterte CDT-Anwalt John Morris. So hätten Internet-Nutzer aus England beispielsweise Web-Seiten in Spanien nicht besuchen können, wenn Datenpakete über Server in Pennsylvania liefen und dort bestimmte IP-Adressen wegen einer lokalen Verfügung gesperrt waren.

Ein Sprecher des Justizministeriums äußerte sich enttäuscht über das Urteil: "Das Gesetz war dafür gedacht, den Zugang zu Kinderpornografie im Internet zu unterbinden. Wir glauben, dass es in Pennsylvania gut funktioniert hat." Ob man Revision gegen die Entscheidung einlegen werde, sei noch offen. Zunächst werde man die 110-seitige Urteilsbegründung studieren. (pmz)