5300 jugendgefährdende Medien auf dem Index

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien feiert morgen ihr 50-jähriges Bestehen.

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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) stuft mehr als 5300 Schriften, Videofilme, Computerspiele, Internetangebote und andere Medien als jugendgefährdend ein. Das teilt das Bundesfamilienministerium heute anlässlich des 50-jährigen Bestehens dieser Behörde am Freitag mit.

Familienministerin Renate Schmidt (SPD) zog eine positive Bilanz der Arbeit der Bundesprüfstelle, die als weisungsunabhängige Behörde ihrem Ministerium nachgeordnet ist. "Die Bundesprüfstelle setzt sich seit nunmehr 50 Jahren mit großem Sachverstand und großer Ausgewogenheit für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Medieninhalten ein." Für dieses Engagement gelte den Mitarbeitern aufrichtiger Dank, betonte Schmidt.

Die Bundesprüfstelle hat laut Ministerium die Aufgabe, "eine positiv aufbauende Jugendarbeit zu unterstützen und Kinder und Jugendliche von Medieneinflüssen fern zu halten, die ihren Entwicklungsprozess negativ beeinflussen können". Die Entscheidungen werden von einem zwölfköpfigen Gremium getroffen, das pluralistisch aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammengesetzt ist. Es stellt fest, ob ein Medium verrohend wirkt, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizt, den Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlicht oder Frauen diskriminiert. Die Indizierung hat zur Folge, dass ein Medium Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht und nicht beworben werden darf.

Die Indizierung von Medien, die ein Wiederaufleben nationalsozialistischen Gedankenguts zum Ziel haben, zieht sich laut Ministerium wie ein roter Faden durch die Geschichte der Bundesprüfstelle. Seitdem Polizei, Zoll und Landeskriminalämter mit dem In-Kraft-Treten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003 Indizierungsverfahren anregen können, "wird die Grauzone knapp unterhalb der Strafbarkeit liegender ausländerfeindlicher, latent antisemitischer und pro nationalsozialistischer Musikerzeugnisse annähernd flächendeckend erfasst", betonte das Familienministerium. (anw)