Bewährung für ehemaligen Metabox-Chef

Das Landgericht in Hildesheim hat den früheren Met@box-Chef am Donnerstag wegen Kursbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.

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Das Landgericht in Hildesheim hat den früheren Met@box-Chef am Donnerstag wegen Kursbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Die Verteidigung kündigte nach Agenturberichten Revision an. Die Wirtschaftsstrafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Kurs der Met@box-Aktie im April 2000 durch eine falsche Ad-hoc-Meldung in die Höhe getrieben hat.

Das Hildesheimer Unternehmen Met@box, Hersteller von so genannten Settop-Boxen, mit denen unter anderem das Surfen im Internet über den Fernseher ermöglicht wird, hatte im Sommer 2000 innerhalb kurzer Zeit drei Großaufträge über insgesamt 2,8 Millionen Settop-Boxen mit einem Gesamtvolumen von knapp 2,8 Milliarden Mark bekannt gegeben. Das Unternehmen wollte in den nie auf den Markt gekommenen Nachfolger der Metabox 500 einen DVD-Player sowie einem Smartcard-Reader integrieren. Als Betriebssystem sollte KAOS, ein von Met@box selbst gestricktes Betriebssystem, zum Einsatz kommen. Der Börsenkurs des Unternehmens hatte nach Bekanntgabe der Großaufträge zu einem rasanten Höhenflug angesetzt; allerdings meldeten Berichterstatter in der Wirtschaftspresse schon bald Zweifel an den Aufträgen an.

Der erste Auftraggeber, ein israelisches Konsortium, das aus zukünftigen Content-Anbietern für die Met@box zusammengesetzt sein sollte, sollte gegen Ende des dritten Quartals 2000 bekannt gegeben werden. Der zweite Großauftrag ging angeblich an ein skandinavisches Konsortiums Inter-Nordic, das laut Met@box aus einer Bank, einer Telekommunikationsfirma, einem Medienunternehmen und einem Online-Shop bestehen sollte. Lediglich bei dem dritten Auftrag aus Frankreich war der Anbieter bekannt, es handelte sich um die Worldsat S.A.R.L. Met@box selbst soll an den Konsortien mit Anteilen zwischen 10 und 25 Prozent beteiligt gewesen sein.

Die Richter sahen es nun als erwiesen an, dass es zum Zeitpunkt der ersten Ad-hoc-Mitteilung über den Großauftrag für das israelische Konsortium nur einen unverbindlichen Vorvertrag mit einem israelischen Unternehmen gab. Der Angeklagte soll die Ad-hoc-Mitteilung zielgerichtet am Vorabend der Bilanzpressekonferenz veröffentlicht haben, um von den negativen Meldungen des Vorjahres abzulenken. Der ehemalige Met@box-Chef bestreitet die Vorwürfe. (wst)