Tipp: Inhalte per iCloud teilen bei "erweitertem Datenschutz"
Apple erlaubt einen besseren Schutz fĂĽr in iCloud gespeicherte Daten. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Zusammenarbeit mit anderen?
In Ihrem Artikel zum Thema iCloud-Sicherheit heben Sie die Ende-zu-Ende-VerschlĂĽsselung "Erweiterter Datenschutz" hervor. Gilt der Schutz auch, wenn ich einzelne Dateien mit anderen Personen ĂĽber iCloud teile oder zur Bearbeitung freigebe?
Nur wenn Sie Inhalte gezielt mit bestimmten Personen teilen und alle Empfänger ebenfalls den "Erweiterten Datenschutz" (US-Begriff: Advanced Data Protection) aktiviert haben, bleibt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei geteilten Dateien erhalten – allerdings gibt es einige Ausnahmen (dazu gleich mehr).
In diesem Fall liegen die nötigen kryptografischen Schlüssel ausschließlich auf den Geräten der Teilnehmer.
Apple betont in den betreffenden Support-Dokumenten 102651 und 108756, dass das auch fĂĽr freigegebene iCloud-Fotomediatheken, ganze iCloud-Drive-Ordner und Notizen gilt.
Ist jedoch eine Person beteiligt, die den "Erweiterten Datenschutz" nicht nutzt, speichert Apple die SchlĂĽssel fĂĽr die gemeinsamen Inhalte wie bisher auf seinen Servern.
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In diesem Fall greift die Ende-zu-Ende-VerschlĂĽsselung nicht mehr.
Weiterhin gibt es systembedingte Ausnahmen, bei denen die Verschlüsselung grundsätzlich entfällt, sobald Sie Daten teilen. Dazu zählen die Zusammenarbeit an Pages-, Numbers- und Keynote-Dokumenten, "Geteilte Alben" in der Fotos-App sowie die öffentliche Freigabe über die Option "Jeder mit dem Link".
Beim Versenden als Kopie – zum Beispiel per Messenger, E-Mail oder AirDrop – bleiben die Daten bei Ihnen auf dem Rechner zwar Ende-zu-Ende-verschlüsselt, aber Sie haben die Verschlüsselung durch den Versand eines ungeschützten Duplikats gewissermaßen selbst ausgehebelt.
Leider weisen Apples Betriebssysteme allesamt derzeit nicht darauf hin, wenn bereits durch das Teilen mit einzelnen Personen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufgehoben wird. Sie müssen daher vorab klären, ob alle Empfänger den "Erweiterten Datenschutz" aktiviert haben.
Unabhängig davon sollte Ihnen jedoch klar sein, dass Sie mit der Freigabe auch die Kontrolle über ein Dokument abgeben.
Sie haben keinen Einfluss darauf, was die Empfänger mit den Daten anstellen. Sobald Sie eine Freigabe aufheben, verfügen nur noch Ihre eigenen Geräte über den kryptografischen Schlüssel, um die Clouddaten zu entschlüsseln.
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(wre)