iCloud-Rechtsstreit um Speicherplatz: Richter gibt Apple recht

US-Sammelkläger wollten Geld von Apple, weil der Konzern kostenlosen Speicher nicht aufs iCloud+-Abo aufschlägt. Doch das wird wohl nichts.

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iCloud-Logo

iCloud-Logo: Nutzer ohne Abo kriegen noch immer nur 5 GByte.

(Bild: nikkimeel/Shutterstock.com)

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Eine Klage gegen Apple wegen Knausrigkeit beim Speichervolumen von iCloud+ wurde in den USA nun zunächst abgeschmettert. Der 9. U.S. Circuit Court of Appeals in San Francisco, das zuständige Berufungsgericht für den Fall mit der Nummer 24-3335, entschied bereits in der vergangenen Woche, dass einer Betroffenen kein Klagerecht zusteht. Damit entfiel auch die Möglichkeit, aus dem Verfahren eine Sammelklage zu machen, der sich weitere Apple-Kunden hätten anschließen können.

Die Entscheidung soll eindeutig ausgefallen sein – alle drei zuständigen Richter waren für die Abweisung und verhalfen damit Apple zum Sieg. Klägerin und Apple-Nutzerin Lisa Bodenburg hatte angegeben, mit 2,99 US-Dollar im Monat ein Abonnement für iCloud+ mit 200 GByte Speicherplatz abgeschlossen zu haben – unter der Annahme, dass die 5 GByte, die Apple allen Usern kostnelos zuteilt, hinzugerechnet würden. Allerdings tat der Konzern dann das, was er schon immer bei solchen Upgrades tut: Statt 205 GByte erhielt Bodenburg genau 200 GByte.

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In ihrer Klage argumentierten die Anwälte der Frau, Apple habe sie damit "übers Ohr gehauen". Richter Milan Smith sagte laut der Nachrichtenagentur Reuters dazu, das treffe nicht zu. Sie habe genau das bekommen, was Apple ihr versprochen habe. Der Konzern biete "Zusatzspeicher" zu den 5 GByte an. Entsprechend sei die Hoffnung, 205 statt 200 GBytye zu erhalten, eine "unbegründete Annahme". Das Gericht nannte in diesem Zusammenhang andere abgewiesene Verbraucherklagen – etwa gegen das angeblich falsche Gewicht eines Lippenbalsams, bei dem ein Teil vom Käufer aufgrund der Konstruktion der Verpackung nicht erreichbar war.

"Die Aussagen von Apple sind weder falsch noch irreführend, nur weil sie von einer unbedeutenden und nicht repräsentativen Gruppe von Verbrauchern möglicherweise unangemessen missverstanden werden", sagte Richter Smith. Von Apple oder Bodenburgs Anwälten gab es zunächst keine Stellungnahme zu der Entscheidung. Das Berufungsgericht hielt mit seiner Entscheidung eine Klageabweisung der Vorinstanz aufrecht, die bereits im Frühjahr 2024 ergangen war.

Klagen und Streitigkeiten wegen iCloud(+) gab es in der Vergangenheit schon öfter. Zuletzt hatte eine britische Verbraucherschutzorganisation Apple auf 3,6 Milliarden Euro verklagt, weil der Erwerb von iCloud+ ein Zwang für Nutzer sei und es dafür letztlich keine adäquaten Alternativen auf der Plattform gebe. Apple wies die Vorwürfe entschieden zurück.

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(bsc)