Netzausbau: Gesetzesänderung zur Beschleunigung in Kraft

Seit Mittwoch gilt der Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen als "überragendes öffentliches Interesse". Das soll den Ausbau beschleunigen.

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GroĂźe Rollen mit orangefarbenem Glasfaserkabel zur Verlegung im Boden an einer Baustelle in Beber, Niedersachsen.

(Bild: juerginho/Shutterstock.com)

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Der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze ist nun von "überragendem öffentlichem Interesse". Nach Zustimmung im Bundestag ist die von der Bundesregierung angestoßene Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nun in Kraft getreten. Das teilte die Bundesregierung am Mittwoch in Berlin mit.

Mithilfe der auf Initiative des neuen Digitalministers Karsten Wildberger (CDU) vorgenommenen Einstufung soll der Glasfaserausbau beschleunigt werden. Das im Gesetz verankerte "überragende öffentliche Interesse" bedeutet, dass der Netzausbau in der Abwägung gegenüber anderen Interessen ein höheres Gewicht erhält – etwa bei Baugenehmigungen. Die Einstufung gilt vorübergehend bis Ende 2030.

Die Bundesregierung hatte die Gesetzesänderung im Mai angestoßen. Nach einer kurzen Debatte im Bundestag hat dieser die Änderung des TKG im Juni verabschiedet. Nach der am Dienstag erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz dann am Mittwoch in Kraft getreten.

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Schon die Ampel-Regierung hatte dem Netzausbau in ihrem Vorschlag für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TKNaBeG) das "überragende öffentliche Interesse" attestiert, es aber mit Einschränkungen versehen wollen. Damit hätte der Ausbau etwa in Naturschutzgebieten keinen Vorrang genossen. Das TKNaBeG wurde wegen des Scheiterns der Koalition und der vorgezogenen Neuwahlen nie verabschiedet.

Für einen "verlässlichen Zugang braucht es einen Glasfaserausbau in der Fläche bis ins Haus – sowie eine flächendeckende Versorgung mit dem neuesten Mobilfunkstandard", teilte die Bundesregierung mit. "Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes nimmt dies besonders in den Blick."

(vbr)