DRM soll nicht zu Lasten von Nutzern gehen

Verbraucherschützer wollen unfaire Praktiken beim Einsatz von Digital-Rights-Management-Systemen verhindern.

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Von
  • Monika Ermert

Zweimal abkassieren, Nutzern persönliche Daten abpressen und die rechtmäßige Nutzung teuer gekaufter Werke zu verhindern -- solche unfairen Praktiken gelte es beim Einsatz von Digital Rights Management Systemen zu verhindern. Diesen entschiedenen Appell richtet die europäische Verbraucherschutzinitiative Bureau Européen des Unions de Consommateurs (BEUC) an die Europäische Kommission.

Die BEUC stellte ihr Papier am Rande der Tagung zur "Zukunft der WIPO" in Genf vor. Dort hatte sie das Verbraucherinteresse in der von EU-Kommissar Erkki Liikanen einberufenen "High Level Group on DRM" (HLG) vertreten. Dem im Sommer verabschiedeten Abschlussbericht wollte sich der Verband nur teilweise anschließen, da Verbraucherschutz- und Datenschutzfragen in der Arbeitsgruppe völlig unter den Tisch gefallen waren.

In ihrem eigenen Beitrag warnt die Organisation nun davor, dass der von den Unternehmen mit DRM eingeschlagene Weg derzeit geradezu zu einer Aushöhlung des Urheberrechts führe. Denn legitime Ansprüche von Nutzern und ihre bislang verbrieften Nutzungsmöglichkeiten würden ersetzt durch die DRM-Techniken und an sie geknüpfte einzelvertragliche Bestimmungen nach Gutdünken der Anbieter. Kopiergeschützte CDs ließen keine privaten Kopien zu -- auch nicht zum Abspielen auf anderen Geräten, betont die Organisation. DVD-Regionalcodes verlangten dem Nutzer strenggenommen den Kauf mehrerer DVD-Player ab. Umgehungsmechanismen würden unter Strafe gestellt. Die Äußerung der deutschen Justizministerin Brigitte Zypries, nur wenige deutsche Nutzer würden DVDs in den USA kaufen, quittierte der Berliner Sozialwissenschaftler Volker Grassmuck, Mitinitiator der Initiative Rettet die Privatkopie, in Genf mit den Worten: "Während für Unternehmen global harmonisierte Regelungen gelten, soll der Nutzer, der auch global unterwegs ist, also lokal bleiben."

Die BEUC fordert in ihrem Papier, welches vor Abschluss der Konsultationsfrist für den HLG-DRM-Bericht an die Kommission geht, die Absicherung legitimer Nutzerrechten nach dem Motto eines "Fair Use". Private Kopien, faire Geschäftsbedingungen und ein Rückgaberecht sollen auch gegen DRM durchsetzbar bleiben. Die Herausgabe persönlicher Daten dürfe nicht erzwungen werden. "Die Industrie tendiert dazu, mit ihren überzogenen Klagen über Verbraucher, die angeblich viele Millionen Dollar stehlen würden, die Verbraucher zu kriminalisieren und gegen sich aufzubringen, während sie es gleichzeitig versäumt, den Verbrauchern attraktive Angebote zu machen." (Monika Ermert) / (tol)