ADAC erstellt Übersicht von Regeln und Bußgeldern

Licht- und Warnwestenpflicht in Europa

Das Abblendlicht tagsüber einzuschalten, ist in vielen Ländern Europas Pflicht, ebenso das Mitführen einer Warnweste. Bei Missachtung der Vorschriften kann es schnell teuer werden

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 12 Kommentare lesen
5 Bilder
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • tro
Inhaltsverzeichnis

Hannover, 11. August 2010 – Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben – manchmal auch eine böse Überraschung. Denn geht die Reise mit dem Auto in ein europäisches Nachbarland, sollte man sich vorher gut über die örtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr informieren. Schließlich weichen einige Gesetze bei den deutschen Nachbarn doch erheblich von den hiesigen Regelungen ab. In zwei Punkten sind sich die meisten europäischen Länder aber einig. So gilt in 22 Ländern des Kontinents ganzjährig die Lichtpflicht auch am Tag, in zwei weiteren während der Wintermonate. Darüber hinaus ist es in einigen Ländern erforderlich, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen und im Ernstfall zu tragen. Sollte gegen diese Regelungen verstoßen werden, drohen teilweise sehr empfindliche Strafen. Darauf weist jetzt der ADAC hin, der eine Übersicht der einzelnen Bestimmungen zusammengestellt hat.

Abweichungen innerhalb Europas

Die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich von Land zu Land allerdings deutlich. So müssen Autofahrer in Frankreich und in der Schweiz keine Strafe zahlen, wenn sie ohne Licht unterwegs sind. Hier wird lediglich empfohlen, die Beleuchtung auch tagsüber einzuschalten, teilt der ADAC mit. In 22 anderen Staaten Europas wird es nach Angaben des Automobilclubs dagegen teuer, wenn tagsüber ohne Abblendlicht gefahren wird. So kostet das Vergehen in Estland bis zu 190 Euro, in Norwegen sind es laut ADAC rund 185 Euro. In beiden Ländern gelte die Lichtpflicht auf allen Straßen. Nur im Winter muss das Abblendlicht in Bulgarien (vom 1. November bis zum 1. März) und in Kroatien (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) auf sämtlichen Straßen eingeschaltet werden, erläutert der Automobilclub.

Fehlende Weste kostet bis zu 1375 Euro

Ebenfalls unterschiedlich fallen die Regelungen zum Tragen und Mitführen von reflektierenden Warnwesten, die der Euronorm EN 471 entsprechen müssen, aus. So wird trotz Mitführpflicht das Fehlen einer solchen Weste im Fahrzeug in Norwegen und Kroatien nicht geahndet. In Portugal dagegen sieht der Bußgeldkatalog laut ADAC dafür eine Strafe zwischen 120 und 600 Euro vor, in der Slowakei sind es mindestens 50 Euro, die für die fehlende Weste gezahlt werden müssen. Trägt man bei einem Unfall oder einer Panne in Belgien keine Weste, kann dies bis zu 1375 Euro kosten.