Rechtsstreit um Facebook-Fanpage der Bundesregierung geht weiter 

Im Datenschutzstreit zwischen BfDI und Bundespresseamt ist ein Ende nicht in Sicht. Die Behörde geht in Berufung – um "Rechtsunsicherheiten zu beenden".

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Screenshot der Facebook-Seite der Bundesregierung

Stein des AnstoĂźes: die Facebook-Seite der Bundesregierung.

(Bild: heise medien/Screenshot)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Streit um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Facebook-Seite der Bundesregierung geht weiter. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Louisa Specht-Riemenschneider hat gegen das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. Das teilte die Behörde am Freitag in Bonn mit.

In dem Verfahren, das die Bundesregierung und Facebook gegen Specht-Riemenschneiders Amtsvorgänger Ulrich Kelber angestrengt hatten, unterlag die Datenschutzbehörde in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln. Im Februar 2023 hatte Kelber dem Bundespresseamt den Betrieb der Facebook-Seite untersagt, unter anderem weil der Bundesregierung keine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer vorläge.

Die Bundesregierung hatte den Betrieb der Seite dennoch fortgesetzt und schließlich Klage eingereicht. Das Bundespresseamt argumentiert, dass die Bundesregierung zum einen auf die Nutzung sozialer Medien wie Facebook angewiesen und zum anderen für die Datenverarbeitung durch den Anbieter nicht verantwortlich sei. Dem folgten die Kölner Richter im ersten Verfahren weitgehend.

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Mit der Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster dürfte das Verfahren noch einige Jahre andauern. Da der Ausgang des Verfahrens zeitlich wie rechtlich schwer abzuschätzen sei, heißt es in der Mitteilung der BfDI, hat die Aufsichtsbehörde für die Bundesbehörden heute einen Leitfaden zur Social-Media-Nutzung veröffentlicht.

"Ich möchte die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Stellen des Bundes beenden", erklärte Specht-Riemenschneider. "Selbstverständlich sehen wir, wie wichtig es für den Staat geworden ist, auf sozialen Netzwerken zu kommunizieren. Welche Bedingungen dafür gelten, ist aber bislang völlig unklar und kann nur entweder durch den Gesetzgeber oder durch ein letztinstanzliches Urteil festgelegt werden."

Update

In der ersten Version wurde von einer Revision berichtet. Tatsächlich handelt es sich um eine Berufung, die weitergehend ist.

(vbr)