WTO kippt EU-Einfuhrzoll auf IT-Geräte

In einem Schiedsspruch untersagt die Welthandelsorganisation der EU, weiterhin Einfuhrzölle auf digitale Monitore, Multifunktionsdrucker und Settop-Boxen zu erheben.

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Die Welthandelsorganisation (WTO) hat einer Beschwerde der USA, Japans und Taiwans über EU-Einfuhrzölle auf bestimmte elektronische Produkte stattgegeben. Nach Auskunft des US-Handelsministeriums untersagt das WTO-Schiedsgericht der Europäischen Union damit, an den großen Einfuhrhäfen weiterhin Zölle auf digitale LCD-Monitore, Set-Top-Boxen und Multifunktionsdrucker mit Fotokopierfunktion zu erheben.

Das aktuelle Urteil geht auf ein Handelsabkommen aus dem Jahr 1996 zurück, nachdem diverse IT-Produkte grundsätzlich von Einfuhrzöllen befreit sein müssen. Das Information Technology Agreement (ITA) haben 72 WTO-Mitgliedsstaaten unterzeichnet, darunter auch die Mitgliedsländer der Europäischen Union. Im Laufe der Zeit hatte die EU aber trotzdem einige elektronische Importgüter mit Steuern belegt und dies damit begründet, es handele sich nicht um IT-Geräte, sondern um Unterhaltungselektronik.

Der US-Handelsbeauftragte Ron Kirk erklärte in einer Stellungnahme zum aktuellen Urteil, die EU habe Innovationen besteuert und damit die Entwicklung der Informationstechnik behindert. Dieser Praxis sei nun ein Ende gesetzt. Der weltweite Export der betroffenen Geräte umfasste nach Angaben des US-Handelsministeriums im vergangenen Jahr über 44 Milliarden US-Dollar.

Der Streit um die EU-Zölle brodelt bereits seit geraumer Zeit. 2008 hatten schließlich USA, Japan und Taiwan die Schlichtungsstelle der WTO angerufen, um endgültige Klärung zu erzielen. Die ist mit dem aktuellen Schiedsspruch allerdings noch nicht gegeben: Die EU hat das Recht, Berufung einzulegen.

Auf die Ladenpreise für Monitore, Multifunktionsdrucker oder Settop-Boxen dürfte sich der Schiedsspruch kaum auswirken, da viele dieser Geräte ohnehin in Europa zusammengebaut werden. Interessant könnte er aber für Digitalkameras, Handys und Smartphones, die mit Videofunktionen, Internetfähigkeit oder TV-Empfangsmöglichkeiten ausgestattet sind. Sie müssten angesichts des Schiedsspruchs künftig ebenfalls zollfrei importiert werden können. Und auch die 30-Sekunden-Videoaufnahmebegrenzung in Handys könnte dann entfallen. (uk)