Urheberrechtsstreit um Kunstprojekt eingestellt

Eine Journalistin hat ihre Klage gegen den Internet-Aktivisten Alvar Freude zurückgezogen. Sie hatte ihm vorgeworfen, für sein Kunstprojekt Web-Blaster einen Zeitungsartikel kopiert zu haben.

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Von
  • Torsten Kleinz

Vor dem Landgericht Hamburg wurde eine Klage gegen den Internet-Aktivisten Alvar Freude wegen Urheberrechtsverletzung und Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht fallen gelassen. Bei dem Rechtsstreit ging es darum, ob Freude fremde Webseiten in seinem Kunstprojekt Web-Blaster anzeigen und verfremden darf.

Die Klägerin Martina Nolte hatte für einen Artikel, den sie im Hamburger Abendblatt veröffentlicht hatte, von Freude Lizenzgebühren verlangt. Laut Protokoll (PDF-Datei) hätte vor Gericht geklärt werden müssen, ob bei dem Web-Blaster überhaupt eine Vervielfältigung nach dem deutschen Urheberrecht vorliegt. Die Klägerin behauptete, dass auf Freudes Server eine Kopie des Artikels liege, was dieser aber bestritt. Um diese Streitfrage zu klären, wäre ein Gutachten notwendig gewesen. Nolte zog die Klage aber zurück.

Nolte warf Freude auch Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, da der Beklagte in einem Konkurrenzverhältnis mit der Journalistin stehe. Diese Ansicht wies Freudes Anwalt Thomas Stadler zurück (PDF-Datei): "Die Argumentation der Klägerin würde im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass jeder, der eine Website oder ein Internetangebot bereithält, mit anderen Betreibern von Websites in einem Wettbewerbsverhältnis steht. Dann würde das gesamte Internet nur aus Mitbewerbern bestehen."

Dem Prozess in Hamburg waren schon mehrere juristische Auseinandersetzungen vorausgegangen. Schon im vergangenen Jahr hatte die Klägerin Freude abgemahnt, weil im Web-Blaster Bilder abrufbar waren, die die Klägerin in die freie Online-Enzyklopädie Wikipedia eingestellt hatte. Freude wehrte sich gegen diese Abmahnung mit Erfolg, andere Betreiber zahlten der Fotojournalistin nach Informationen von heise online zumindest Teilbeträge. (anw)