20 Milliarden US-Dollar im Jahr: Google-Suchdeal mit Apple kann weiterlaufen
Ein US-Distriktsgericht hat am Dienstag milder gegen Google entschieden, als im Anti-Trust-Verfahren erwartet worden war. Apple kann sich wohl freuen.
Verschiedene Browser auf einem iPhone: In Safari dĂĽrfte Google Standardsuche bleiben.
(Bild: Primakov/Shutterstock.com)
Seit das aktuelle Monopolverfahren gegen Google, das vom US-Justizministerium (Department of Justive, DoJ) angestoßen wurde, läuft, fürchtet man bei Apple, einen gigantischen Batzen seines Dienstegeschäftes zu verlieren. Gut 20 Milliarden US-Dollar im Jahr soll es dem iPhone-Konzern einbringen, dass er Google als Standardsuche auf iPhone, Mac oder iPad im Browser implementiert hat. Und lange war fraglich, ob das Geschäft so erhalten bleiben darf. Amit P. Mehta vom United States District Court for the District of Columbia dürfte in Cupertino am Dienstag für Erleichterung gesorgt haben: In einer wichtigen Entscheidung beschloss er, dass Google zwar Konkurrenten mehr Raum einräumen muss und bestimmte Dinge zu unterlassen hat, doch Verträge wie der mit Apple weiterlaufen dürfen. Allerdings gibt es auch hier Änderungen, die nun anstehen dürften.
Suchmaschine nicht mehr exklusiv
Mehta zufolge soll es Google erlaubt bleiben, "für die Distribution seiner Produkte zu bezahlen", wie das Wall Street Journal meldet. Denn: Ein Verbot solcher Verträge könne Partner wie Apple übermäßig schaden, sowie letztlich auch "verwandte Märkte und Verbraucher, was gegen ein umfassendes Verbot solcher Zahlungen spricht", so der Richter. Dennoch darf Google kein Geld mehr dafür zahlen, die "exklusive" Suchmaschine auf Geräten oder in einem Browser zu sein. Allerdings ist das auch jetzt nicht unbedingt der Fall: Apple muss beispielsweise in der EU sogenannte Choice-Screens platzieren, damit Kunden etwa den Browser auswählen können. Die Frage ist nun, was das für den Suchdeal mit Apple bedeutet. So könnte Google einen geringeren Beteiligungssatz auszahlen. Doch das sind aktuell noch Spekulationen, die praktische Umsetzung der "Nichtexklusivität" ist noch offen.
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Mehta hatte zuvor im vergangenen Jahr geurteilt, dass Google den Suchmarkt für mehr als zehn Jahre monopolisiert habe. Der Richter schrieb, Google habe "illegale Distributionsvereinbarungen" mit Firmen wie Apple geschlossen, um dafür zu sorgen, dass der Marktanteil der Google-Suche bei 90 Prozent blieb. Konkurrenten hätten so keine Chance gehabt, wettbewerbsfähige Alternativen zu entwickeln. Doch die Anordnungen, die Mehta nun erließ, kommen Google eher entgegen: So muss der Konzern den Chrome-Browser nicht, wie von ihm befürchtet, verkaufen, dafür aber mehr Suchdaten an Wettbewerber abgeben. Auch die Kontrolle über Android verliert die Google-Mutter Alphabet nicht. Allerdings darf Google die Lizensierung seines Play Store auf Android-Geräten nicht mit der zwangsweisen Bereitstellung anderer Apps – wie Chrome – verknüpfen.
KI-Deal mit Apple könnte kommen
Google teilte mit, das Urteil von Mehta erkenne an, dass sich die Industrie aufgrund von KI(-Suchmaschinen) verändert hat. Der Wettbewerb sei "intensiv", die Menschen könnten "ganz leicht Dienste auswählen, die sie wollen". Beobachter gehen davon aus, dass Apple und Google nun in Sachen KI enger kooperieren könnten – womöglich via Gemini im Betriebssystem oder zumindest im Browser.
Dazu passt, dass ein möglicher Kauf von Anthropic durch Apple in weite Ferne gerückt ist, nachdem eine neue Finanzierungsrunde die Bewertung ("Post-Money") auf 183 Milliarden Dollar getrieben hatte. Apple kommentierte das Urteil zunächst nicht. Im vorbörslichen Handel gewann die Apple-Aktie deutlich, aktuell steht das Plus bei 2,82 Prozent. Allerdings: Das Verfahren geht weiter – womöglich noch Jahre. Google will trotz des für den Konzern günstigen Ergebnissen Berufung einlegen.
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(bsc)