IrrefĂĽhrung beim Datenschutz: Google soll 425 Millionen US-Dollar bezahlen

Google sammelt Daten über User, auch wenn die Aufzeichnung von App-Aktivitäten explizit ausgeschaltet wurde. Dafür wird nun eine Strafe fällig.

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Google-Logo über einem Gebäudeeingang

(Bild: Schager/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google soll in den USA 425 Millionen US-Dollar (365 Millionen Euro) bezahlen, weil der Konzern Aktivitäten im Internet und in Apps mitgeschnitten hat, auch wenn User das explizit abgeschaltet haben. Das hat die Jury eines Bundesgerichts zu einer Sammelklage festgelegt, berichtet das US-Justizmagazin Courthouse News Service. Die Geschworenen hätten den Klagenden demnach Schadenersatz zugesprochen, weil die gesammelten Daten einen Wert hätten und bei denen, die das Tracking deaktiviert haben, wohl auch noch mehr als im Schnitt. Weil sie aber keine Schäden erlitten hätten, sei die Strafe nicht höher ausgefallen. Die Klagenden selbst hatten demnach über 30 Milliarden US-Dollar gefordert. Google hätte ohne die Daten keine Umsatzeinbußen erlitten, meint die Jury demnach noch.

Die Sammelklage wurde im Sommer 2020 eingereicht. Dazu hieß es, dass Google Usern zwar Kontrolle über ihre Daten verspreche und ihnen konkret anbiete, die Aufzeichnung der Web- und App-Aktivitäten zu unterbinden. Wenn man das aber nutze, würden trotzdem Daten gesammelt. Das erfolgt über das Software Development Kit (SDK) Firebase. Darauf basierende Apps registrieren jeden Aufruf einer App-Seite und melden zumindest die URL der Seite, die verweisende Seite (Referrer) und die Bezeichnung der Seite (Title) an Google-Server. Google erzwinge den Einsatz von Firebase regelrecht, so der Vorwurf. Denn ohne gäbe es weder Zugriff auf Google Analytics noch Googles Werbevermittlung. Auch für die Vermarktung der App in Googles Play Store herrsche Firebase-Zwang.

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Im Schlussplädoyer hat die Klageseite diese Vorwürfe nun noch einmal wiederholt, schreibt Courthouse News Service. Die Behauptung, dass User die Daten kontrollieren, einsehen und löschen könnten, sei falsch. Googles Vertretung habe dem widersprochen und versichert, dass die User darüber informiert würden, welche Daten auch nach Abschaltung des Trackings gesammelt werden. Zudem sei hier niemand zu Schaden gekommen. Im Rahmen der abschließenden Verhandlung sei auch ein Geschworener direkt gefragt worden, ob er das Tracking nach den Einblicken jetzt abschalten würde. "Jetzt wissen wir, dass das nichts bringt", habe der unter dem Gelächter des Anwalts geantwortet.

Das Verfahren heißt Anibal Rodriguez et al v. Google et al und wurde am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter dem Az. 5:20-cv-04688 verhandelt.

(mho)