Freitag: Klage gegen Uber wegen Diskriminierung, Gmail mit zwei neuen Funktionen

Benachteiligung behinderter Fahrgäste + Gmail für Käufe und Paketverfolgung + Kindersicherheit von Chatbots + Forderungen an E-Patientenakte + Data Act und EHDS

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Fahrzeug mit Uber-Schild im Fenster; Freitag: Uber-Diskriminierung, Gmail-Neuheiten, Chatbot-Kinderschutz, ePA-Forderungen & EU-Data-Act

(Bild: Jeramey Lende/Shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.

Uber-Chauffeure sollen regelmäßig Fahrgäste mit Behinderungen stehen lassen. Auch auch Uber selbst kommt in einer Klage der US-Regierung schlecht weg. Denn der Fahrtenvermittler wisse von diesen diskriminierenden Verhaltensweisen, aber unternähme zu wenig dagegen. Zudem seien Training und Kontrolle der Fahrer unzureichend. Derweil spendiert Google allen Gmail-Nutzern zwei neue Funktionen. Über das Gmail-Konto getätigte Käufe und entsprechende Paketzustellungen werden in Kürze im Menü zu finden sein, was für besseren Überblick sorgen soll. Daneben wird Werbung künftig nach Relevanz und nicht mehr nach Eingangsdatum sortiert. Google gehört auch zu den Datenkonzernen, deren Unterlagen derzeit die US-Handelsaufsicht untersucht. Die Behörde geht der Frage nach, wie es Chatbots einschlägiger Tech-Firmen mit dem Kinderschutz halten. Denn viele Kinder und Jugendliche betrachten Chatbots als Bezugsperson, was negative Effekte nach sich ziehen kann – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Schwere Vorwürfe hinsichtlich Diskriminierung behinderter Fahrgäste erhebt die US-Regierung in einer neuen Klage gegen den Fahrtenvermittler Uber. Dessen Chauffeure, aber auch Uber selbst, verletzen demnach wiederholt das US-Bundesgesetz ADA (Americans with Disabilities Act). Passagieren mit faltbaren Rollstühlen oder Blindenhunden würde regelmäßig die Beförderung verweigert. Hinzu kämen unzulässige Preisaufschläge, Stornogebühren trotz Verweigerung der Beförderung, Beschimpfungen, Herabwürdigungen und ungebührliche Fragen. Selbst der Wunsch von Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkung, den Beifahrersitz zu nutzen, werde oft abgelehnt. Uber wisse von den Übelständen, unternähme aber zu wenig dagegen: Uber wegen Verweigerung behinderter Fahrgäste vor US-Gericht.

Google führt zwei neue Funktionen für Gmail ein. Wenn ein Nutzer über sein Gmail-Konto Einkäufe tätigt, werden diese über einen eigenen Menüpunkt in der Seitenleiste zu finden sein. Das schließt die Verfolgung von Paketen ein und soll es erleichtern, den Überblick zu behalten, insbesondere in der Weihnachtszeit. Die Seitenleiste bekommt einen neuen Menüpunkt namens „Purchases“ (Käufe), wo alle Bestellungen und Paketzustellungen, die über das Gmail-Konto laufen, gebündelt werden. Zudem wird eingehende Werbung künftig nach Relevanz sortiert, nicht mehr nur zeitlich. Das lässt sich aber rückgängig machen, sodass die Werbemails wie bisher nach Eingangsdatum aufgelistet werden: Gmail-App separiert Käufe und Paketverfolgung, stellt relevante Werbung heraus.

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Wie messen, testen und überwachen US-Datenkonzerne ihre öffentlichen KI-Chatbots auf deren negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche? Dieser Frage geht die US-Bundesbehörde FTC nach. Dazu hat sie interne Unterlagen von Alphabet, Character Technologies, Meta Platforms (inklusive Instagram), OpenAI, Snap und X.Ai angefordert. Besondere Sorge hat die FTC in Bezug auf Fälle, bei denen ein Chatbot nicht für ein einzelnes Anliegen kurz benutzt wird, sondern wenn er länger als Bezugsperson fungiert. Die behördliche Untersuchung soll etwa ergründen, welche Schritte die Firmen gesetzt haben, um die Sicherheit ihrer Chatbots bei Einsatz als Bezugsperson zu evaluieren und wie sie Anwender und Eltern auf die von ihren Bots ausgehenden Gefahren hinweisen: US-Behörde untersucht Chatbots auf Kindersicherheit.

Der Verein der "E-Rezept-Enthusiasten" – die sich 2022 mit Mitgliedern aus der IT, Apotheken, Ärzteschaft und Privatpersonen gründeten – sieht in der ePA das Potenzial, die Koordination der Versorgung deutlich zu verbessern. Zwar wurden bereits über 70 Millionen elektronische Akten angelegt, dennoch nutzen erst rund 3,4 Millionen Versicherte die ePA aktiv. Große Probleme sieht der Verein beim Identifikationsverfahren, das viele Patienten von der Nutzung abhält. Die derzeit angebotenen Identifikationsverfahren über Personalausweis, Post-Ident, Video-Ident in Dritt-Anwendung oder per eGK mit PIN seien demnach technisch anspruchsvoll, unflexibel und nicht an den digitalen Alltag der Bevölkerung angepasst: E-Rezept-Enthusiasten fordern einfachen Zugang zur E-Patientenakte, KI und mehr.

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Ab heute gilt der EU Data Act. Für Hersteller von Medizintechnik, Kliniken und Digital-Health-Plattformen bedeutet das: Nutzer müssen künftig leichteren, standardisierten Zugang zu standardisierten Daten ihrer vernetzten Produkte und verbundenen Dienste erhalten. Der Data Act schafft erstmals einen europaweit verbindlichen Anspruch auf maschinenlesbare Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten. Hersteller müssen vor Vertragsschluss darüber informieren, welche Datenarten, Formate und Schnittstellen verfügbar sind. Zudem gilt ab 2027 die Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Unternehmen sollten ihre Prozesse daher schon jetzt so gestalten, dass sie die Anforderungen des Data Act und der EHDS-Verordnung erfüllen: Was Kliniken, MedTech- und Software-Hersteller zu Data Act & EHDS wissen müssen.

Auch noch wichtig:

(fds)