RegTP setzt Ortsnetzbezug für VoIP durch

Anbieter von Voice-over-IP dürfen ab Ende kommender Woche keine Festnetznummern in Ortsnetzen mehr zuweisen, in denen der Kunde keinen Wohn- oder Firmensitz hat.

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Von
  • Urs Mansmann

Die Regulierungsbehörde setzt ihr Rufnummernmodell durch: Ortsnetzrufnummern dürfen nur dann vergeben werden, wenn der Kunde in dem jeweiligen Ortsnetz wohnt oder dort eine Firmenanschrift hat. Die Regulierungsbehörde betrachtet die bisherige Praxis, eine Rufnummer aus einem beliebigen Ortsnetz zu vergeben, als vorschriftswidrig. Gegenüber fünf nicht namentlich genannten Voice-over-IP-Betreibern ordnete die RegTP an, die Rufnummernvergabe zum 15. Oktober einzustellen. Bereits vor einigen Wochen hatte die Behörde zwei Unternehmen aufgefordert, die ortsnetzgebundene Zuteilung von Rufnummern sicherzustellen.

Die RegTP bemängelte auch, dass die Betreiber von VoIP-Diensten keine Portierung von Rufnummern ermöglichen, da sie diese als Kunden von einem Netzbetreiber erhalten haben. Die Behörde erwägt, die Vorschriften so zu ändern, dass dies in Zukunft ermöglicht wird. Kunden könnten dann ihre VoIP-Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen.

Regelwidrig vergebene Rufnummern dürfen noch bis zum 1. August 2005 genutzt werden und sollen dann durch solche mit einer eine speziellen VoIP-Vorwahl, voraussichtlich 032, ersetzt werden. Wer sich beeilt, kann sich bis Ende kommender Woche zumindest für diese Übergangsfrist noch eine Rufnummer für VoIP sichern, auch wenn im eigenen Ortsnetz keine solchen Nummern angeboten werden. (uma)