Deutsche Musikindustrie sieht Abschreckung durch Klagen

Die Verfolgung illegaler Angebote in Deutschland sei nicht auf KaZaa beschränkt. Auch Anbieter bei eMule, Bittorrent und anderen Tauschbörsen müssten damit rechnen, identifiziert und angezeigt zu werden, betonen die deutschen Phonoverbände.

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Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände Gerd Gebhardt ist davon überzeugt, dass die Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer illegale Musikanbieter abschrecke. "Die Zahl der Nutzer und der getauschten Musikdateien hat spürbar abgenommen, vor allem bei Kazaa. Wir haben in den letzten Wochen deshalb weitere 100 Anzeigen gegen illegale Musikanbieter in mehreren Tauschbörsen gestellt", heißt es heute in einer Mitteilung der deutschen Sektion der IFPI.

"Wir bedrohen keine Existenzen, aber es soll schon unangenehm sein, für illegale Musikangebote verantwortlich zu sein", erklärt Gerd Gebhardt. Den Musikliebhabern stünden mittlerweile ausreichend legale Angebote zur Verfügung. In Deutschland würden mehr als 20 Portale eine Million Titel anbieten. "Die Investitionen der Musikwirtschaft in neue Märkte im Internet und Mobilbereich tragen erste Früchte", meint Gebhardt.

Eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei hat Ende März im Namen der IFPI die ersten 68 Klagen gegen illegale Musikanbieter eingereicht. Bisher seien alle Beklagten zu einem Vergleich bereit gewesen, daher sien zivilrechtliche Gerichtsverfahren vermieden worden. Nach Preisgabe der Identität der Beklagten durch die Internetprovider an die Staatsanwaltschaft seien die Verfahren inzwischen bei den regional zuständigen Staatsanwaltschaften gelandet. Bisher seien zwei Urteile und ein Strafbefehl verhängt sowie 16 zivilrechtliche Vergleiche geschlossen worden. Die Rechtsverletzer hätten bisher zwischen 2000 und 10.000 Euro Schadensersatz gezahlt. Die Summe hänge ab von der Zahl der illegalen Angebote, den konkreten Tatumstände und der individuellen Situation der Beklagten.

Die Verfolgung illegaler Angebote in Deutschland sei nicht auf Kazaa-Teilnehmer beschränkt. Auch Anbieter bei eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, WinMX und anderen Tauschbörsen müssten damit rechnen, identifiziert und angezeigt zu werden. Ein erstes Verfahren gegen einen Teilnehmer bei WinMX sei bereits mit einer Zahlung von 8000 Euro Schadensersatz abgeschlossen worden.

Seit heute wird auch in Frankreich, Großbritannien und Österreich mit Rechtsverfahren gegen Tauschbörsen-Teilnehmer vorgegangen. Insgesamt sind laut IFPI 459 "Uploader", also Teilnehmer an Musiktauschbörsen verklagt worden. Das sei ein Beleg für den Erfolg des Vorgehens, das bisher in den USA, Deutschland, Dänemark und Italien gewählt wurde. (anw)