Wirbel um GEZ-Gebühr für Internet-PCs

Die Rundfunk- und Fernsehgebühren für private Netznutzer sollen zwar doch erst 2007 gleichzeitig mit der Einführung in Unternehmen fällig werden, der Widerstand aus der Wirtschaft und der Berliner Politik hält aber unvermindert an.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1587 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Die am Freitag von den Ministerpräsidenten beschlossene Rundfunkgebühren-Pflicht für Computer mit einem Internetanschluss erregt die Gemüter. Doch während Wirtschaftsverbände und die Berliner Regierungsopposition weiter scharfe Kritik an der Einführung einer "verkappten Internet-Steuer" üben, wissen die Medienpolitiker der Bundesländer mit dem von ihnen ausgelösten Aufruhr wenig anzufangen. "Zum ersten gilt die Gebühr für Internet-Rechner erst ab 1. Januar 2007", stellte Markus Görsch, Referent für Medienwirtschaft in der Sächsischen Staatskanzlei, gegenüber heise online eine anders lautende Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Wochenende richtig. Auch für private Surfer mit "Empfangsgeräten" alias Internetzugang komme hier eine Übergangsbestimmung in Paragraf 11 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags (PDF-Datei) ins Spiel, die eine bereits für den Unternehmensbereich beschlossene Befreiung von der eigentlich von ersten April 2005 an fälligen Gebühr in Höhe von 17,03 Euro bis Anfang 2007 vorsieht.

Zudem seien auch die zu erwartenden Mehrbelastungen für die Wirtschaft "extrem gering", betonte Görsch. Für die Gesamtheit aller vernetzter Firmen-PCs sei pro Niederlassung nur eine Gebühr vorgesehen. In der Praxis gebe es insgesamt nur "minimale Änderungen", da im privaten Bereich eh Fernseher oder Radios zum Standard gehören und somit die GEZ-Kosten generell bereits anfallen würden. "Die ganze Diskussion ist nicht zu verstehen", stöhnt der Ministeriumsvertreter. Das Beschlossene müsse doch für jedermann "nachvollziehbar" sein. Es wäre höchstens noch die Alternative im Raum gestanden, das bis 2005 beschlossene "PC-Moratorium" bis 2009 zu verlängern. Dafür hätten sich aber so gut wie keine Befürworter mehr gefunden. Görsch wies zudem darauf hin, dass es auch angesichts der fortschreitenden Medienkonvergenz keine Lücken bei der GEZ-Pflicht geben dürfe. "Wenn über UMTS-Geräte Rundfunksempfangsmöglichkeiten bestehen, muss man natürlich auch dafür bezahlen", kündigte er weitere Änderungen an den Voraussetzungen für die Gebührenerhebung an.

Der Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW) stellt die beschlossenen Regelungen dagegen nach wie vor prinzipiell in Frage und sieht keine angemessene Begründung dafür gegeben. Ein globales Medium wie das Internet, das tendenziell in den kommenden Monaten und Jahren zunehmend auch mobil verfügbar sein wird, bedarf nach Ansicht des Wirtschaftsverbandes gar nicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Garanten für Meinungsvielfalt und Meinungsbildung. Es handele sich doch bei dem neuen Medium -- anders als im streng reglementierten Rundfunkbereich -- um ein generell für alle zugängliches und nutzbares Medium, das an Vielfalt auch ohne per Zwangsgebühr geförderte Angebote "nicht zu übertreffen ist", erläuterte ein BVDW-Sprecher die Bedenken gegenüber heise online. Auf Europa bezogen bedeutete die Ausweitung der Gebühren zudem einen Standortnachteil für alle privatwirtschaftlichen Angebote, zu denen sich die aus der GEZ-Gebühr finanzierenden öffentlich-rechtlichen Sender in Wettbewerb begeben würden. Dies gefährde die vor allem von der Privatwirtschaft vorangetriebene gesunde Entwicklung vieler Bereiche wie Streaming-Angebote oder interaktive Bezahlinhalte im Netz. Die Pläne der Länder seien insgesamt nur als "grotesk" zu bezeichnen.

Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, hält seine Befürchtungen von der zu erwartenden Schädigung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ebenfalls aufrecht. Nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten appelliert er nun nachdrücklich an die Landtage, die unternehmensfeindlichen Gebühren auf PCs mit Internet-Zugang zu Fall zu bringen. Bei der Bundesregierung, der Otto seine Sorgen in der jüngsten Fragestunde des Bundestags Ende September kund tat, gibt es dagegen derzeit noch keine "verlässlichen Einschätzungen" über die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Verbreitung und Nutzung des Internet in Deutschland oder über die konkret entstehenden Zusatzkosten. Die Zahl der privaten Haushalte, die bislang keine gebührenpflichtigen Geräte, dafür aber einen Internetzugang haben, sei jedenfalls nicht bekannt. Im gewerblichen Bereich geht der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Ditmar Staffelt, gar von einer "Besserstellung" aus. (Stefan Krempl) / (jk)