Ministerkonferenz will gegen Telefonabzocke vorgehen

Die Verbraucherschutzminister der Länder haben sich auf strengere Regeln für am Telefon geschlossene Kaufverträge geeinigt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 97 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Die Verbraucher sollen besser vor Telefon-Abzocke geschützt werden. Nach dem Willen der Verbraucherminister sollen per Telefon geschlossene Kaufverträge künftig nur nach schriftlicher Bestätigung rechtsgültig werden. Darauf haben sich die Minister der Länder bei der ihrer Konferenz in Potsdam am Freitag verständigt. Die Initiative dazu war nach Angaben des Schweriner Staatssekretärs Karl Otto Kreer von Mecklenburg-Vorpommerns ausgegangen.

Am Telefon oder im Internet untergeschobene Verträge von unseriösen Anbietern hätten sich zu einem großen Problem entwickelt, sagte die rheinland-pfälzische Ministerin Margit Conrad (SPD) nach der Konferenz. Dies belegten Zahlen von Verbraucherverbänden. Die Politiker sprachen sich in Potsdam zudem für höhere Bußgelder aus.

"Künftig muss der Grundsatz gelten: Verbraucher muss nur tätig werden, wenn er etwas bekommen möchte und nicht um etwas zu verhindern", betonte Conrad. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) habe zugesagt, das Gesetz – in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium – zügig zu ändern. Es habe sich gezeigt, dass die im vergangenen Jahr eingeführten neuen Regelungen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung nicht ausreichten. "Es wird Zeit, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Bundesländer umsetzt, damit diese Plage endlich ein Ende hat", betonte der baden-württembergische Verbraucherminister Rudolf Köberle (CDU). ()