Weitere EU-Länder sollen bei Beschaffungen Intel bevorzugt haben

Frankreich, die Niederlande, Finnland und Schweden sollen dazu Stellung nehmen, dass in Ausschreibungen zur Beschaffung von Computer ausdrücklich die Marke Intel genannt wurde.

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Die Europäische Kommission fordert Frankreich, die Niederlande, Finnland und Schweden zur Stellungnahme zu öffentlichen Aufträgen zur Beschaffung von Computern auf. Die Kommission bezweifelt laut Mitteilung, dass Ausschreibungen, in denen die Lieferung von Prozessoren der Marke Intel oder von Prozessoren mit einer speziellen Taktfrequenz gefordert wird, den Vorschriften entsprechen. Der Bezug auf eine bestimmte Marke verstoße gegen die Richtlinie 93/36/EWG über öffentliche Lieferaufträge. Bereits im April hatte die Kommission in ähnlichen Fällen Aufforderungsschreiben an Italien und Deutschland gerichtet.

Die Kommission führt Beispiele aus den vier Ländern auf, in denen wie angemahnt ausgeschrieben worden war. Nach europäischem Vergaberecht darf aber nur dann auf eine bestimmte Marke verwiesen werden, wenn es unmöglich ist, das Produkt hinreichend genau und verständlich zu beschreiben. "Es gibt jedoch durchaus Mittel, beispielsweise unterschiedliche Benchmarks, um Mikroprozessoren und vor allem die von ihnen erwartete Leistung zu beschreiben. Allein anhand der Taktfrequenz kann die Leistung eines Rechners nicht hinreichend bewertet werden", führt die Kommission weiter aus.

"Die ausschließliche Bezugnahme auf die Taktfrequenz, die für die Bewertung der Leistung eines Computers nicht ausreicht, verstößt gegen Art. 28 des EG-Vertrags, der alle Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten verbietet", heißt es in der Mitteilung. Die Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit zur Stellungnahme. Erhält die Kommission keine zufrieden stellende Antwort und stellt sie fest, dass gegen europäisches Recht verstoßen wurde, kann sie die Mitgliedstaaten förmlich zur Beseitigung der Mängel bei der Vergabe dieser Aufträge auffordern. Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen. (anw)