Jugendmedienschützer prüfen Klingeltonwerbung

Landesmedienanstalten und Kommission für Jugendmedienschutz beanstanden angeblich Werbezeitüberschreitungen und unzulässige direkte Kaufappelle an Kinder und Jugendliche.

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Von
  • Jürgen Kuri

Auf der Agenda für die heutige Sitzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) steht nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung auch die Werbung für Klingeltöne im Fernsehen. Klingeltöne sind mittlerweile ein äußerst lukratives Geschäft für Anbieter wie den Marktführer Jamba oder dessen Konkurrenten Zed. Die Klingeltöne sind aber nicht nur wegen der teilweise nervtötenden Dudelei in der Werbung und beim Abspielen umstritten, auch wird den Anbietern immer wieder vorgeworfen, mit undurchsichtigen Abo-Modellen vor allem Jugendliche in eine Kostenfalle zu locken.

Bei den Vorwürfen gegen die Klingelton-Werbung im Fernsehen geht es aber erst einmal um Überschreitungen der maximal zulässigen Werbezeit: Zwölf Minuten pro Stunde darf im Fernsehen für Klingeltöne geworbenwerden, beim Musiksender Viva sollen es an einem Februartag aber sogar zwei Mal 18 Minuten gewesen sein. Gegen solche Überschreitungen der Werbezeitgrenzen gehen die Landesmedienanstalten vor.

Die Landesmedienanstalten beanstanden laut dem Bericht jedoch auch Reklamebotschaften bei der Klingeltonwerbung nach dem Muster "Hol' dir den besoffenen Elch". Werbespots sind nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unzulässig, wenn sie "direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen". Nach dem im April 2003 in Kraft getretenen neuen Jugendmedienschutzrecht  (JugendschutzgesetzJuSCHG, und JugendmedienschutzstaatsvertragJMStV) ist das ein Fall für die KJM.

Die Kommission will nun nach Informationen der Süddeutschen Zeitung das Werbe-Material prüfen, das an einem Stichtag aus dem Programm mehrerer Sender -- von MTV bis Super RTL -- gewonnen wurde. Im Vorfeld seien den Jugendmedienschützern schwer lesbare Schrifteinblendungen und undurchsichtige Preisangaben in den Klingelton-Spots negativ aufgefallen. Selbst Erwachsene, zitiert die Zeitung ein KJM-Mitglied, könnten nur schwer einschätzen, wie hoch die Nachfolgekosten ausfallen, wenn man eine SMS mit dem Text "Frog 1" an eine fünfstellige Nummer sendet.

Sicher sei, dass die KJM in ihrer heutigen Prüf-Sitzung in Sachen Klingeltöne feststellen wird, dass einige TV-Sender gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen hätten. Die Kommission könnte dann Bußgelder oder Sendezeitbeschränkungen für unzulässige Klingelton-Werbung verhängen. Davor müsste sie die Anbieter wie Jamba und die Fernsehsender allerdings anhören. Sollte die KJM Strafen verhängen, können die Betroffenen dies auch noch vor Gericht anfechten. (jk)