Forenbetreiber wehrt sich gegen Abmahnung wegen Benutzernamens

Die Abmahnung wegen eines Foren-Benutzernamens, der einer Marke entspricht, "entbehrt in jeder Hinsicht einer Grundlage", schreibt der Anwalt des Beklagten.

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Der Betreiber des Internet-Forums unter www.ironsport.de, der wegen der Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym für einen Nutzer in der vergangenen Woche abgemahnt worden war, setzt sich nun dagegen zur Wehr. Albers wird vorgeworfen, im geschäftlichen Verkehr in seinem Internet-Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness einen namensrechtlich geschützten Begriff verwendet zu haben. Aufgrund der Anzahl der Beiträge des Benutzers, der diesen Namen als Pseudonym führt, und der Gesamtanzahl der Beiträge in dem Forum hatte der klagende Anwalt einen Streitwert von 100.000 Euro festgelegt. Albers habe es zu unterlassen, den geschützten Namen weiter in seinem Forum zu verwenden,

Dr. Martin Bahr, Rechtsanwalt aus Hamburg, hat die Vertretung des Betreibers Patrick Albers übernommen. Im Schreiben von Bahr an den Kläger, das Albers auf seiner Homepage veröffentlicht hat, nennt Bahr die Ansprüche des Klägers in jeder Hinsicht grundlos. Im Wesentlichen wiederholt er die Vorbehalte, die auch Albers selbst schon in seinen Kommentaren zu der Abmahnung festgehalten hatte.

Auch fehlt in Schreiben von Bahr nicht der Hinweis, dass ein Forenbetreiber ohnehin erst ab Kenntnisnahme zu haften habe – wie es ständige Rechtsprechung sei. Die Ausführungen des Kollegen, meint Bahr weiter, "liegen nicht nur vollkommen neben der Sache, sonden entbehren vielmehr jeder Substanz und Grundlage". Bahr fordert den Kläger auf, auf sämtliche geltend gemachten Ansprüche zu verzichten und setzt dazu eine Frist bis zum kommenden Freitag. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch keine Antwort eingegangen sein, so will Bahr seinem Mandanten raten, eine negative Feststellungsklage zu erheben.

In den Bestimmungen zur Teilnahme am heise online-Forum sind beispielsweise die Regeln zur Wahl eines Pseudonyms festgelegt. Es darf "nicht identisch mit dem Namen einer anderen Person oder Institution sein oder in anderer Weise missverständlichen Charakter haben" -- eine markenrechtliche Überprüfung eines Pseudonyms durch den jeweiligen User verlangen diese Bedingungen nicht. In anderen Foren war die Wahl des eigenen Pseudonyms bisher nicht geregelt; so hat etwa der Betreiber eines Digitalkamera-Forums seine Nutzer gerade per E-Mail dazu aufgefordert, keine geschützten Bezeichnungen mehr zu verwenden. (ll)