Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Sperrungsverfügung in NRW

Die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf gegen rechtsextreme ausländische Internet-Angebote sind nach Ansicht des Gerichts durch die Staatsverträge zu Mediendiensten und Jugendschutz gedeckt.

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Der Staat darf von Internet-Zugangsanbietern die Sperrung von rechtsextremen, ausländischen Internet-Angeboten verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte den Zugangsanbietern Sperrungsverfügungen für Nazi-Websites zugestellt, die im Ausland ins Internet gestellt werden. Die Zugangsanbieter hatten dagegen Klage eingereicht. Das Gericht entschied nun, dass die Verfügungen durch die Staatsverträge zu Mediendiensten und Jugendschutz gedeckt seien. (Az.: 27 K 5968/02).

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im September 2002 die sofortige Sperrung von Nazi-Websites angeordnet. Zuvor hatte sie die Widersprüche von 38 Providern gegen ihre Sperrungsverfügung vom Februar 2002 zurückgewiesen. Daraufhin klagte rund ein Dutzend der betroffenen Unternehmen. Zuletzt hatte im März das Verwaltungsgericht Köln die Klage eines Kölner Providers gegen die Verfügung zurückgewiesen. (anw)