Erster Entwurf zur TKG-Novellierung vorgelegt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für Telekommunikationsgesetz-Änderungen an die anderen Ressorts geschickt. Die Novelle enthält Änderungen dur Regulierung der Netzinfrastruktur sowie zum Verbraucherschutz und soll EU-Vorgaben umsetzen.

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Von
  • Holger Bleich

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hat der Regierung heute einen Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den Entwurf einer Mitteilung zufolge zur Abstimmung an die anderen Ministerien versendet. Die Novelle enthält Änderungen zur Regulierung der Netzinfrastruktur sowie zum Verbraucherschutz.

Der noch nicht veröffentlichte Entwurf sehe vor, dass die Bundesnetzagentur zukünftig langfristige Regulierungskonzepte vorgeben kann, um die Planungssicherheit für Investitionen zu erhöhen, teilte das BMWi mit. Besondere Investitionsrisiken beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen sollen künftig bei allen Regulierungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Außerdem ist eine Öffnung der vorhandenen Infrastruktur für Telekom-Mitbewerber vorgesehen: "Der Netzzugang wird ausdrücklich auf passive Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten erweitert. Die Bundesnetzagentur wird darüber hinaus ermächtigt, die gemeinsame Nutzung bestimmter Infrastrukturen (sogenannte Inhouse-Verkabelung) unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen anzuordnen."

Mit Änderungen im TKG will das BMWi sicherstellen, dass Verbraucher künftig den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können: "Es soll verhindert werden, dass Verbraucher vom Wechsel zu einem günstigeren Anbieter abgehalten werden, weil sie befürchten müssen, dass infolge mangelnder Kooperation der beteiligten Unternehmen der Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist." Die Portierung einer Mobilfunkrufnummer soll unabhängig von noch laufenden Verträgen möglich werden.

Bereits bekannt war, dass Kosten für Warteschleifen bei Service- und Mehrwertdiensterufnummern künftig nicht mehr der Anrufe, sonderen der der Angerufene tragen soll. Bei den Datenschutzbestimmungen möchte das BMWI im Zuge der Novellierung für mehr Transparenz sorgen. Dazu gehört laut Ministerium die geplante Verpflichtung für Location Based Services, ihre Nutzer bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes informieren.

Bundeswirtschaftminister Brüderle lobt seinen Entwurf in höchsten Tönen: "Mit meinen Vorschlägen werden noch bessere Rahmenbedingungen für den zügigen und wettbewerbskonformen Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze der nächsten Generation geschaffen. Dies geschieht insbesondere durch die Einführung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze." Ihm sei es "besonders wichtig, die Angebote auf dem Telekommunikationsmarkt verbraucherfreundlicher auszugestalten."

Dies fordert die Europäische Union (EU) allerdings schon länger von der Bundesregierung. Die TKG-Novellierung erfolgt keineswegs aus freien Stücken, sondern soll auf den letzten Drücker zwei Änderungsrichtlinien der EU in nationales Recht umsetzen. Nur noch bis Mai 2011 bleibt der Regierung Zeit, danach drohen Bußgelder. "Die Befassung des Kabinetts wird noch in diesem Jahr angestrebt", teilte denn auch das BMWi mit.

Konkret geht es bei den Umsetzungen um die Richtlinie "Better Regulation" (2009/140, PDF-Datei) sowie das Änderungspaket "Citizens’ Rights" (2009/136, PDF-Datei) als Ergänzung zur Universaldienst- und Datenschutzrichtlinie. Die beiden Vorgaben enthalten recht exakt jene Änderungen, die das BMWi nun vorschlägt. (hob)