Französische Regierungsfraktion stoppt Tauschbörsen-Legalisierung

Die Achterbahnfahrt der "P2P-Flatrate" in Frankreich ist beendet, nachdem sich die konservative Parlamentsmehrheit überraschend schnell gegen die zunächst von ihr mit unterstützte Regelung aussprach.

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Die Achterbahnfahrt der Debatte um die Einführung einer "P2P-Flatrate" in Frankreich ist beendet. Überraschend schnell stellte die französische Regierung bereits am späten Donnerstagabend den letztlich aus formalen Gründen kurz zuvor wieder aufgewärmten Artikel 1 der geplanten Urheberrechtsreform in der Nationalversammlung zur Abstimmung. Er enthielt die umstrittene Passage zur Einführung einer "Global-Lizenz", mit der das Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Werke generell legalisiert werden sollte.

Obwohl im Dezember auch mehrere Abgeordnete der konservativen Regierungspartei Union pour un Mouvement Populaire (UMP) für eine solche pauschale "Kulturflatrate" gestimmt hatten, trat die Fraktion dieses Mal fast geschlossen hinter ihr Kabinett. Die Parlamentsmehrheit gegen die umstrittene Pauschalgebühr für die rechtmäßige Nutzung sämtlicher Angebote in Tauschbörsen war damit sicher.

Aus Protest über den Zickzack-Kurs der Regierung, die den Stein des Anstoßes der Unterhaltungsindustrie Anfang der Woche zunächst aus ihrer überarbeiteten Gesetzesvorlage gestrichen hatte, wenig später aber doch noch einmal aufgrund möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken den Abgeordneten zur Stellungnahme vorzulegen gedachte, blieben die oppositionellen Sozialisten, Kommunisten, Grünen und Liberalen der Abstimmung fern. Sie beklagen eine Verhöhnung der Rechte des Parlaments.

Das Votum könnte sich so als Pyrrhus-Sieg für die Regierungsbank erweisen, da die Meinungen über das gesamte Reformpaket immer weiter auseinander gehen. Die weiteren für die kommende Woche angesetzten Debatten über die Urheberrechtsnovelle mit dem großen Streitpunkt der Behandlung der Privatkopie gegenüber Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) und einem möglichen Bann DRM-freier Applikationen in Form etwa von freier Software dürften überaus kontrovers verlaufen, falls sich die Opposition nicht sogar mit einer einstweiligen Blockade des Verfahrens durchsetzt. (Stefan Krempl) / (anw)