OLG bestätigt: Preiserhöhung bei Amazon Prime ist unwirksam

Die Preiserhöhung bei Amazon Prime vom Herbst 2022 bleibt ungültig.  Der Konzern hat auch beim OLG Düsseldorf verloren.

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Miniatureinkaufskorb links neben einem Laptop mit Amazon-Logo. Im Hintergrund ein riesiger Bildschirm mit Produktfotos.

(Bild: Nikita Burdenkov/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In September 2022 hat Amazon.com einseitig die Tarife für seine Prime-Abonnements in Deutschland und Österreich erhöht. Diese Preiserhöhungen waren unwirksam. Mit Bezug auf die deutsche Rechtslage hat Anfang des Jahres das Landgericht Düsseldorf gegen Amazon geurteilt. Der Konzern hat berufen, aber ohne Erfolg. Am Donnerstag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die erstinstanzliche Entscheidung gegen Amazon bestätigt.

Das teilt die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen mit, die das Verfahren (Az. I-20 U 19/25) angestrengt hat. Die von Amazon bemühte Preisanpassungsklausel ist demnach unwirksam, weil sie Amazon einseitig und ohne transparente Kriterien die Möglichkeit zur Preisänderung einräumt. Der Preis könnte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Kunden erhöht werden. Der Text der OLG-Entscheidung liegt noch nicht vor.

Natürlich wäre es Amazon unbenommen gewesen, die Prime-Abonnements zu kündigen, und neue Abos nur zu höheren Preisen anzubieten. Diesen Weg hat das Unternehmen aber nicht gewählt. Es könnte allerdings den Bundesgerichtshof um Revision ersuchen; das Urteil des Oberlandesgerichts ist also noch nicht rechtskräftig. Unterdessen plant die Verbraucherzentrale NRW bereits eine Sammelklage, um Betroffenen, die sich dazu anmelden, die Differenz zurückzuholen.

In Österreich hat Amazon es nicht auf Gerichtsurteile ankommen lassen. Nach einer Klage der Bundesarbeiterkammer (AK) war der Online-Händler zu einem Vergleich bereit. Daraufhin gab Amazon seinen Prime-Abonnenten Geld zurück – wohlgemerkt nur auf Antrag des Kunden.

Update

Die Frist im Rahmen des österreichischen Vergleichs ist inzwischen abgelaufen. Der Text wurde angepasst. Die Forderung selbst verjährt allerdings nach österreichischem Recht erst nach 30 Jahren. Betroffene, die die Frist laut Vergleich versäumt haben, können also weiterhin Rückerstattung fordern. Sollte Amazon dem nicht nachkommen, bleibt der Klageweg. Durch den Vergleich hat Amazon vermieden, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) rechtskräftig in der Sache entscheidet, womit das Prozessrisiko nicht entfällt.

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Wer in Österreich vor Herbst 2022 ein Prime-Abo abgeschlossen hat und von der Preiserhöhung betroffen ist, konnte wahlweise das Geld oder einen Gutschein von Amazon fordern – für ein Dauer-Abo waren das bis zu 36,50 Euro. Der exakte Betrag hing davon ab, welches Abonnement der Kunde hat(te) und wie lange.

(ds)