Sekundengenaue Stromverbrauchserfassung vom Dienstleister (Updates)

Die Firma Discovergy verspricht, durch Installation eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) die Energiekosten zu senken. Zu den Leistungen gehören eine Verbrauchsdatenanalyse sowie Tarifwechselempfehlungen.

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Discovergy bereitet die erfassten Stromverbrauchsdaten auf.

(Bild: Discovergy)

Ab sofort können sich Stromkunden von der Aachener Firma Discovergy auf rechtlicher Grundlage der seit Jahresbeginn gültigen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes einen intelligenten Stromzähler installieren lassen, der den aktuellen Energiebedarf sekundengenau erfasst. Discovergy sammelt diese Daten, analysiert sie und stellt sie dem Kunden über das Internet zur Verfügung. Zudem will die Firma Tipps zum Energiesparen liefern, sowie vor allem auf Basis einer kontinuierlich aktualisierten Anbieter- und Tarifdatenbank auch Hinweise zum Tarifwechsel, um die Stromrechnung zu senken.

Discovergy bot bisher drei "Spartarife" an, bei denen man monatlich entweder 8,50, 5 oder 3,50 Euro zahlt – je nachdem, ob man für die einmalige Installation des sogenannten "Smart Meters" gar nichts, 69 oder 199 Euro überweist. (Update:) Neukunden bietet Discovergy nun aber im Web nur noch den 5-Euro-Monatstarif mit 69 Euro Einmalzahlung an. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 24 Monate. Die Firma verspricht – sofern man im Haushalt bisher jährlich wenigstens 2000 Kilowattstunden verbraucht – im Rahmen ihrer Leistungsgarantie, dass ihre Kunden mehr Geld einsparen, als die zusätzlichen Nutzungsgebühren kosten, sofern sie die Spar- und Tarifwechselempfehlungen auch wirklich umsetzen. Dabei tritt Discovergy allerdings nicht als Maklerin für andere Stromlieferverträge auf, sondern verweist nur auf andere beziehungsweise günstigere Angebote – die neuen Verträge müssen Discovergy-Kunden dann selbst abschließen. Die Firma übernimmt auch keine Haftung für die Leistungen der jeweiligen Stromlieferanten.

(Update:) Um die Stromverbrauchsdaten vom Smart Meter im Haushalt auf die Server von Discovergy zu transportieren, setzt die Firma einen beim Kunden vorhandenen DSL- oder Breitbandanschluss mit Flatrate voraus, der sich überdies "in unmittelbarer Nähe des Stromzählers" befinden muss. Damit ist Discovergy in Teilen Deutschlands nicht nutzbar. Andere Unternehmen verwenden GSM-Funkmodule, manche überbrücken die hausinterne Kommunikation zu einem vorhandenen Breitbandanschluss des jeweiligen Kunden mit WLAN-, Powerline- oder sonstiger Nahfunk-Technik.

(Update:) Auch Discovergy installiert 868-MHz-Funkmodule an den Zählern, um hausintern kabellose Verbindungen zu DSL-Routern herzustellen. Der zugehörige Empfänger besitzt auch einen Pufferspeicher, um Ausfälle der Internetverbindung zu überbrücken. Ein integriertes GSM-Modul in den Zählern dient zur Übermittlung von summierten Messwerten, falls die Internetverbindung längere Zeit ausfällt.

Geschäftsführer von Discovergy sind die Unternehmer Ralf Esser und Nikolaus Starzacher. Letzterer (Update:) war bis 2005 Geschäftsführer von Verivox. Nach eigenen Angaben ist Discovergy "gesellschaftsrechtlich völlig unabhängig von Dritten, wie zum Beispiel Stromversorgern".

Das Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht ausdrücklich die Vergabe der Energieverbrauchsmessung an unabhängige Messstellenbetreiber (Entflechtung); üblicherweise übernehmen bisher die jeweiligen Energieversorgungsunternehmen (EVU) diese Aufgabe im Rahmen der Belieferungsverträge mit ihren Strom- oder Gaskunden. Die Bundesnetzagentur überwacht diese Veränderungen im Energiemarkt. Auch andere Unternehmen wie der Kofler Energies Club werden auf diesem Markt tätig, Yello bietet schon länger den Sparzähler Online an und manche Stadtwerke (wie die Bochumer) offerieren "echtes" Smart Metering.

Seit Januar müssen zumindest in Neubauten grundsätzlich sogenannte elektronische Zähler installiert werden, wobei viele Netzbetreiber aber nur sogenannte EDL21-Basiszähler einbauen, die erst mit optionalen Modulen kommunizieren können. EDL21-Zähler wie das Easymeter bieten – außer den zunächst brach liegenden Schnittstellen – im Vergleich zu den alten Ferraris-Zählern zusätzlich zur kontinuierlichen Anzeige des kumulierten Energieverbrauchs auch eine Anzeige der aktuellen Leistungsaufnahme. Falls via Fernkommunikation eine sogenannte Lastgangzählung über einen EDL21-Zähler realisiert wird, werden dabei nicht Messwerte im Sekundentakt übermittelt, sondern oft bloß Viertelstundenwerte; damit sind aber einige Verbrauchsanalysefunktionen (NIALM) nicht möglich. EDL21-Zähler sollen die Messdaten über ein kryptografisch gesichertes Protokoll, die Smart Message Language (SML nach Sym2), übermitteln.

Spätestens ab 30. Dezember 2010 sind EVUs nach §40 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, allen Kunden auch "einen Tarif anzubieten, der einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt". Oft dürften hier zunächst aber die schon bisher üblichen Haupt-/Nachttarife angeboten werden, wie sie für Nachtspeicherheizungen üblich sind. Elektronische Zähler sollen künftig aber häufigere Tarifumschaltzeiten ermöglichen. (ciw)