Loudeye erhält Patent auf Encoding-System

Das Patent, das das US-Patentamt dem Musikanbieter nun zuerkannte, beschreibt ein Verfahren, bei dem "Media Program Informations" auf Anfrage in verschiedenen, auf dem Client selektierbaren Formaten encodiert werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 95 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Online-Musikdienstleister Loudeye hat ein US-amerikanisches Patent zuerkannt bekommen, das ein "Distributed Production System for Digitally Encoding Information" beschreibt. Das Patent mit der Nummer 6,873,877 behandelt also unter anderem eine Methode und ein System für das Encodieren digitaler Informationen. Loudeye-COO Ron Stevens verspricht sich davon neue Vertriebskanäle für digitale Musik, geht aus einer Mitteilung hervor.

Loudeye hatte das Patent im Februar 2000 angemeldet. Dabei geht es ganz allgemein um "Media Program Information", die auf Anfrage eines Clients hin in verschiedene Codec-Formate übersetzt werden kann. Ein ähnliches System verwendet beispielsweise der immer wieder mit juristischen Bedenken konfrontierte russische Anbieter Allofmp3.com mit seinem "Online Encoding". Kunden können hier ihre Musikstücke in verschiedenen Formaten bestellen, die daraufhin erst encodiert und zum Download bereitgestellt werden.

Der Musikdienstleister hatte voriges Jahr die von Peter Gabriel gegründete Online-Musikvertriebsfirma OD2 (On Demand Distribution) gekauft, die unter anderem Online-Musikdienste für Coca Cola und Karstadt sowie über SonicSelector auch für Microsofts MSN Music, MTV oder Tiscali bereitstellt. Im August 2004 ging Loudeye eine Kooperation mit Nokia ein.

Dieser Beitrag enthielt im Original einen Link auf die russische Musik-Downloadplattform AllofMP3. Die Musikindustrie hatte gegen AllofMP3 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt, im dem AllofMP3 untersagt wird, nach deutschem Urheberrecht geschützte Aufnahmen im Web zum Download bereitzustellen. Aufgrund der Entscheidung des OLG München in dem Verfahren der Musikindustrie gegen Heise sieht der Verlag derzeit juristisch keine Möglichkeit, den Link weiter anzubieten. Der Heise Zeitschriften Verlag bedauert diese erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit. (anw)