US-Regierung schränkt Datenanforderung an Google ein

Am gestrigen Dienstag fand in San Jose die erste Anhörung im Verfahren USA vs. Google statt. Richter Ware deutete zwar an, die Herausgabe einiger Daten anzuordnen, äußerte aber auch Bedenken gegenüber den Wünschen des US-Justizministeriums.

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Richter James Ware vom US-Bezirksgericht in San Jose hat gestern nach einer anderthalbstündigen ersten Anhörung im Verfahren US-Justizministerium gegen Google angedeutet, er werde die Herausgabe von einigen Suchanfragendatensätzen anordnen. Allerdings äußerte er laut Medienberichten auch datenschutzrechtliche Bedenken, im Internet gesammelte Daten könnten zu einem Ermittlungsfundus der Behörden geraten.

Das US-Justizministerium hat darauf seine Forderung reduziert: Anstatt der zuvor geforderten mehrere Millionen Internet-Adressen werde es sich nun mit einer Zufallsstichprobe von 50.000 Web-Adressen und 5000 Suchbegriffen begnügen, heißt es weiter in den Berichten. Lediglich jeweils ein Fünftel davon werde für Untersuchungen verwendet.

Die US-Regierung hat von Google die Herausgabe lückenloser Such-Logs verlangt, um damit nachzuweisen, dass Minderjährige durch Suchergebnisse mit pornografischem Material konfrontiert werden können. Auf die Weise soll der Child Online Protection Act (COPA) von 1998 überprüft werden. Google verweigert dies mit der Begründung, die Datenschutzrechte seiner Anwender zu schützen. Eine schriftliche Entscheidung soll in Kürze folgen.

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