Verkehrsminister diskutieren Winterreifen-Pflicht

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Von
  • Martin Franz

Auf ihrer turnusmäßigen Konferenz, die am 6. und 7. Oktober 2010 in Weimar stattfindet, wollen die Verkehrsminister der Länder und des Bundes unter anderem eine Verordnung auf den Weg bringen, die klar festlegt, in welchen Fällen Autos ausschließlich mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. Schon im kommenden Winter 2010/11 sollen die Vorschriften in Kraft treten.

Seit Januar 2006 ist in der StVO festgelegt, dass Autofahrer eine „den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung“ an ihren Fahrzeug haben müssen. Wer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs war, konnte seitdem mit einem Bußgeld verwarnt werden. Genau diese Bußgeld-Regelung hat das OLG Oldenburg jedoch am 12. Juli 2010 für verfassungswidrig erklärt (Aktenzeichen: 2 SsRs 220/09). Die Regelung sei „schwammig“ und „keinesfalls rechtssicher“.

Kommt eine Winterreifenpflicht noch in diesem Jahr?

(Bild: ADAC)

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) versprach nun auf der Konferenz in Weimar, für Klarheit zu sorgen. Künftig sollen nur noch Reifen mit dem Symbol „Schneeflocke“ oder der Kennzeichnung „M+S“ sowie Ganzjahresreifen während der kalten Jahreszeit zulässig sein. Er wolle Winterreifen noch in diesem Winter zur Pflicht machen, erklärte Ramsauer vor der Presse.

Wichtige Fragen blieben bis zur Stunde allerdings offen. So ist bis jetzt nicht geklärt, wann die Winterreifenpflicht gelten soll. Im Gespräch sind offenbar mehrere Möglichkeiten. Eine wäre, nur bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen, sprich Eis und Schnee, Winterreifen vorzuschreiben. Die skandinavischen Länder gehen einen anderen Weg und schreiben die Winter-Pneus während eines festgelegten Zeitraums vor. Im ZDF-Morgenmagazin äußerte sich Hans-Jürgen Gebhardt, Fachanwalt und Dozent für Verkehrsrecht, kritisch dazu. Er bezweifelte, dass diese Regelung für Deutschland verhältnismäßig sei.

Auch der ADAC hatte sich gegen eine Bereifungspflicht nach dem Kalender ausgesprochen, da in Deutschland das winterliche Wetter regional stark unterschiedlich ausfallen könne. Damit würden Autofahrer, die etwa in Gebieten wohnen, in denen der Winter nur eingeschränkt stattfindet und die bei typisch winterlichen Straßenverhältnissen auf Fahrten verzichten oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können, nur unnötig zur Kasse gebeten, so der Automobilclub in einer Pressemitteilung.

Gegen eine zeitlich terminierte generelle Winterreifenpflicht spricht auch, dass es sich dabei um eine Ausrüstungsvorschrift handeln würde, die auf ausländische Besucher nicht zuträfe. An die jetzt gültige Verhaltensvorschrift müssen sich hingegen auch Autofahrer aus anderen Ländern halten.

Verkehrsrechtler Gebhardt wies außerdem auf einen weiteren, ungeklärten Aspekt hin: "Das Problem ist, das es überhaupt keine Definition gibt, welche Anforderungen an diese Reifen zu stellen sind. Es kann jeder M+S drauf schreiben, dass ist überhaupt nicht geschützt." Er forderte eine einheitliche Normierung für Winterreifen. An einem solchen Anforderungskatalog arbeitet die EU derzeit noch. (mfz)