Bundesregierung will Führerschein bis Ende 2026 aufs Smartphone bringen

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf aus dem Verkehrsministerium beschlossen: Bis Ende 2026 soll unter anderem der Führerschein aufs Handy wandern.

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Führerschein in Hand

Der physische Führerschein kann bald zuhause bleiben.

(Bild: Kittyfly/Shutterstock.com)

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Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Verkehr vorgelegten Entwurf eines "5. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" beschlossen. Dieser legt die Grundlage für digitale Leistungen im Bereich Verkehr – inklusive der Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten. Die Novelle wurde schon Anfang des Jahres von der Ampelkoalition auf den Weg gebracht.

"Wir im BMV bringen die Digitalisierung von Verwaltung und Verkehr entschlossen voran – für einen handlungsfähigen Staat und eine moderne Infrastruktur, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erleichtert. Der Gesetzentwurf macht Digitalisierung spürbar – denn er enthält konkrete Maßnahmen, die unser tägliches Leben direkt verbessern. Er bildet zum Beispiel die Basis für die Digitalisierung des Führerscheins und der Fahrzeugpapiere, damit künftig der Kartenführerschein oder der Papier-Fahrzeugschein zu Hause bleiben können und die Dokumente digital über das Smartphone nachweisbar sind," sagte Bundesminister Patrick Schnieder (CDU) anlässlich des Beschlusses. Dieser sieht mehrere Maßnahmen vor.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Rechtsgrundlagen für die Einführung eines digitalen Führerscheins gelegt werden, womit künftig der Kartenführerschein zu Hause bleiben kann, sofern er über das Smartphone abrufbar und somit digital nachweisbar ist. Dies soll unter anderem die Nutzung von Mietwagen- und Carsharing-Angeboten erleichtern, heißt es.

Ziel sei es, den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen. Damit würde er deutlich vor dem Einführungsdatum des einheitlichen und EU-weit gültigen digitalen Führerscheins bereitstehen, der für spätestens 2030 geplant ist. Der Bund will bei der Entwicklung des digitalen Führerscheins auch "die technischen Vorgaben für die EUDI-Wallet" miteinbeziehen.

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Mit dem Gesetzentwurf sollen "Kommunen zeitgemäße Handlungsspielräume für eine wirksame Parkraumbewirtschaftung" erhalten: Anstelle von Papier-Parkscheinen soll eine "kennzeichenbasierte Kontrolle mittels Scan-Fahrzeugen" möglich sein, die die Effektivität von Parkraumkontrollen erhöht. "Die Kontrolle geht schneller und ist genauer. Auch Autos, die beispielsweise Rettungswege oder Radwege blockieren, können schneller erkannt werden, was die Verkehrssicherheit erhöht", heißt es in der Pressemitteilung des BMV.

Des Weiteren sollen Fahrzeugdaten in den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) "zeitgemäß digital und adressatenfreundlicher" nutzbar gemacht werden. Hierfür will das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf der Internetseite "einen einfachen Zugang einrichten, um auf technische Fahrzeugdaten zugreifen zu können".

Mit der jeweiligen Fahrgestellnummer könne künftig jede und jeder Auskünfte über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Daten eines Fahrzeugs ("Übereinstimmungsbescheinigungen") "fahrzeuggenau" abrufen.

Überdies sieht der Gesetzentwurf ein ausdrückliches Verbot für den sogenannten Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das Verbot betreffe auch "dessen Angebot und bloße Versuche". Gewerbsmäßige Verstöße können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Der Gesetzentwurf ist nicht der erste Vorstoß hin zur Verwaltungsdigitalisierung: Schon seit dem 28. April können Interessierte einen digitalen Fahrzeugschein auf dem Smartphone testen und die klassische Papiervariante zu Hause lassen. Die Lösung soll im Probebetrieb über die i-Kfz-App verfügbar sein, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Bundesdruckerei gemeinsam im BMDV-Auftrag entwickelt haben. Die Anwendung ist Teil der internetbasierten Fahrzeugzulassung, über die Bürger ihr Fahrzeug seit Herbst 2023 online an-, ab- und ummelden können.

(afl)