GEMA vs. OpenAI: Niederlage für ChatGPT vor Münchner Gericht
Das Landgericht München hat gegen OpenAI entschieden. Geklagt hatte die GEMA – es geht um Liedtexte von Helene Fischer und mehr.
(Bild: Zolnierek/Shutterstock.com)
Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden GEMA, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern – von "Atemlos" bis "Männer" – Urheberrechte verletzt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Konkret geht es darum, dass ChatGPT die Liedtexte auf Anfrage nahezu komplett und korrekt wiedergegeben hat. Für die GEMA ein klares Zeichen dafür, dass die Texte als solche im System abgespeichert sein müssen. OpenAI hingegen sagt, die Liedtexte würden quasi vom System neu erzeugt. Dass die neun Lieder für das Training der KI-Modelle genutzt wurden, stand außer Frage und war für beide Seiten unstrittig. Das Gericht entschied nun, die Texte seien "memorisiert" worden – und damit handele es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung. Dass die exakte Wiedergabe quasi eine zufällige Ausgabe sei, hält das Gericht für ausgeschlossen. OpenAI sagt, das Modell reflektiere in seinen Parametern, was es basierend auf den Trainingsdaten gelernt habe.
Das Urteil bedeutet auch, die Nutzung der Liedtexte, wie es OpenAI getan hat, verletzt das Urheberrecht. Das trifft dann auch auf alle anderen KI-Anbieter und ihre Modelle zu, sie alle werden etwa in derselben Art trainiert.
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Das Gericht urteilte nun zunächst gegen OpenAI und untersagt dem Unternehmen, die Texte zu speichern und durch die Modelle auszugeben. Technisch dürfte das zunächst nur mittels neu auferlegter Richtlinien für die Modelle möglich sein. Nachträglich lassen sich keine Daten aus KI-Modellen herausnehmen, beziehungsweise ist der Prozess des Trainings abgeschlossen. Erst bei neuen Modellen könnte man das Trainingsmaterial anpassen und die Werke weglassen. Zudem muss OpenAI Schadenersatz leisten und dazu Informationen über die Nutzung und die erzielten Erträge preisgeben.
Fragt man bereits jetzt ChatGPT nach den betroffenen Liedtexten, so bekommt man die Antwort, dass die Texte aus urheberrechtlichen Gründen nicht wiedergegeben werden dürfen. Das betrifft allerdings auch andere Künstler und Lieder – zum Beispiel "In the Ghetto" oder "Somewhere over the Rainbow". OpenAI ist sich also zumindest bewusst, dass diese Wiedergabe rechtlich schwierig wäre. Was allerdings dennoch möglich ist, ChatGPT bietet eine "freie Übersetzung" des Liedtextes auf deutsch an – die explizit nicht exakt dem Original entspricht, so steht es darüber.
OpenAI ist mit dem Urteil nicht einverstanden und erwägt laut eigener Aussage weitere Schritte: "Die Entscheidung betrifft nur eine begrenzte Anzahl von Liedtexten und hat keine Auswirkungen auf die Millionen von Menschen, Unternehmen und Entwicklern in Deutschland, die unsere Technologie täglich nutzen. Wir respektieren die Rechte von Urhebern und Rechteinhabern und führen produktive Gespräche mit vielen Organisationen auf der ganzen Welt, damit auch sie von den Möglichkeiten dieser Technologie profitieren können."
Gegenstand des Streits waren allesamt deutschsprachige Lieder, darunter "Atemlos" von Helene Fischer, "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey und "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski.
Der Gema-CEO Tobias Holzmüller sagt im Nachhinein: "Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen und menschliche Kreativleistungen sind keine Gratisvorlage. Wir haben heute einen Präzedenzfall geschaffen, der die Rechte der Urheberinnen und Urheber schützt und klärt: Auch Betreiber von KI-Tools wie ChatGPT müssen sich an das Urheberrecht halten."
Die Stellungnahmen von OpenAI und der Gema wurden nachträglich ergänzt.
(emw)