Vorsicht Abmahnung: Häufige Fehler im Online-Handel

Das Abmahnen von Konkurrenten ist im Online-Handel schon zu einer Art Volkssport geworden. Und es sind immer wieder die gleichen Fallen, in welche die Anbieter tappen. Dabei ließen sich die meisten durch ein paar Vorsichtsmaßnahmen vermeiden.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Händler, die ihre Waren im Internet im eigenen Online-Shop oder auf Online-Marktplätzen anbieten, stehen immer unter scharfer Beobachtung. Die Konkurrenten warten nur darauf, dass man wettbewerbsrechtliche Vorschriften, Informations- und Hinweispflichten missachtet oder falsch auslegt und ahnden jeden falschen Schritt sofort mit einer Abmahnung. Tatsächlich sind die Richtlinien und Vorschriften, die beim Verkauf von Waren im Internet beachtet werden müssen, inzwischen so zahlreich, dass nur noch echte Experten den Durchblick haben. Über 500 verschiedene Abmahngründe von Online-Händlern hat allein die Münchner IT-Recht-Kanzlei bisher gesammelt – und es werden jeden Tag mehr, wie Anwalt Max-Lion Keller bestätigt: "Die Rechtsvorschriften, die beachtet werden müssen, sind nahezu unüberschaubar geworden."

Der Münchner Rechtsanwalt Max-Lion Keller warnt Online-Händler vor typischen Abmahnfallen.

(Bild: IT-Kanzlei)

Ein typischer Händler-Fehler sind fehlende Informationen im Impressum – manchmal fehlt es aber auch komplett. Wer Waren an Verbraucher verkaufen will, muss dem Kunden unter anderem seinen Vor- und Namen, eine ladungsfähige Anschrift und eine schnelle Kontaktmöglichkeit (z.B. Telefon, Fax, Mail) sowie das Handelsregister und die Registriernummer mitteilen. Wird eine der Angaben vergessen, flattert demnächst sicher eine Abmahnung ins Haus. Noch häufiger als fehlende Angaben sind allerdings Formfehler, etwa dass die Kontaktmöglichkeit durch ein Formular ersetzt wird, dass das Impressum in den AGB versteckt oder so tituliert wird (“Backstage“), dass der Verbraucher die Informationen nicht findet. Alles Gründe für Konkurrenten, um abzumahnen.

Grundsätzlich sind fehlende oder falsche Verbraucherinformationen (z.B. in Zusammenhang mit dem Widerrufs- und Rückgaberecht im Fernabsatzhandel) wohl der häufigste Grund für Abmahnungen. Auch bei Versandkosten sind fehlende Angaben an der Tagesordnung. Hängen die Versandkosten etwa vom Gewicht des Produktes ab, muss dies genau aufgegliedert werden, sodass der Verbraucher die Kosten genau ausrechnen kann. Aussagen wie "versicherter Versand" sind auch nicht besonders klug, weil der Händler gegenüber dem Verbraucher ohnehin das Transportrisiko trägt und ein "Expressversand" sollte tatsächlich schneller ablaufen als der normale Gang zur Post, sonst droht auch hier Ärger mit dem Wettbewerber: Es handelt sich nämlich sonst womöglich um irreführende Werbung .

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ebenfalls ein heikles Kapitel, denn hier kann man leider auch sehr viele Fehler machen – die Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher sind vielfältig. So mancher Händler meint, sich an dieser Stelle einen juristischen Rat sparen zu können und kopiert mal eben die AGB des Wettbewerbers. Abgesehen davon, dass man damit auch Gefahr läuft, dessen Fehler zu übernehmen, sollten die AGB auf jeden Anbieter individuell zugeschnitten werden. Was wiederum nicht bedeuten soll, dass man sich als Laie die Klauseln einfach so zurecht biegen kann, wie man es gerne hätte. Die Versuchung ist zwar groß, doch der Schaden anschließend sicher noch größer.

Auch der – falsche – Glaube, dass Produktfotos des Herstellers automatisch verwendet werden dürfen, sobald man das Produkt der Firma verkauft, ist ein steter Quell von Abmahnungen – hier werden meist sogar die Hersteller selbst aktiv. Denn professionelle Produktfotos gehören in der Regel zu den Marketingmaterialien, die der Hersteller für seine autorisierten Fachhändler bereit hält. Die müssen schließlich einigen Aufwand betreiben, um Partner zu werden und dafür sollen sie auch mit entsprechender Verkaufsunterstützung belohnt werden. Manche Hersteller lassen ihre Anwälte gezielt nach entsprechenden Verstößen im Internet suchen. Abmahnungen hagelt es natürlich auch für unerlaubte Werbung. Wer mit falschen oder irreführenden Angaben wirbt beziehungsweise sein Produkt beschreibt, bekommt bald Post vom Anwalt.

Die Liste der möglichen Abmahngründe ist natürlich noch viel länger. Viele Fehler lassen sich allerdings schon im Vorfeld vermeiden, indem man beim Aufbau des Online-Shops oder dem Erstellen der AGB einen Anwalt zu Rate zieht. (gs)